Marius Borg Høiby legt keine Berufung gegen U-Haft ein

Marius Borg Høiby legt keine Berufung gegen U-Haft ein

Marius Borg Høiby (29) wird sich vorerst nicht gegen seine andauernde Untersuchungshaft wehren. Wie der Verteidiger des ältesten Sohns der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) der Zeitung „Aftenposten“ bestätigte, verzichtet sein Mandant auf eine Berufung gegen den jüngsten Haftbeschluss. Damit bleibt der 29-Jährige mindestens bis zum 13. Juli in Gewahrsam.

Berufung gegen Strafurteil

Anwalt Petar Sekulic nimmt aber eine wichtige Unterscheidung vor: Gegen die Untersuchungshaft will Høiby nicht vorgehen – gegen seine Verurteilung zu vier Jahren Haft aber sehr wohl.

Erst vor gut einer Woche hatte ein Osloer Gericht den Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter lasteten ihm insgesamt 34 Straftaten an, darunter zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, Misshandlung und mehrere Gewalttaten.

Høiby bestreitet die Vergewaltigungs- und Misshandlungsvorwürfe und bezeichnet sich dahingehend als unschuldig, weswegen seine Verteidiger gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. Ein neuer Prozess könnte norwegischen Medien zufolge allerdings erst im kommenden Jahr beginnen.

Was passiert nach dem 13. Juli?

Wie lange Høiby letztlich hinter Gittern bleibt, dürfte damit noch eine Weile offen sein. Denn nach dem offiziellen Ende seiner Untersuchungshaft muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie eine Verlängerung beantragt. Widerspricht Høiby einer solchen, muss das Amtsgericht die Haft erneut prüfen. Sollte sich das Verfahren durch die Berufung in die Länge ziehen, müssten Alternativen wie eine elektronische Fußfessel erwogen werden.

Sorge um kranke Mette-Marit

Marius Borg Høiby sitzt seit dem 2. Februar in Untersuchungshaft. Noch am Tag der Urteilsverkündung hatte er eine Freilassung aus der U-Haft beantragt. Das Osloer Amtsgericht lehnte ab, weil die drei Richter eine Inhaftierung bis zum 13. Juli für notwendig und verhältnismäßig halten. Als Begründung nannte das Gericht die Befürchtung, Høiby könnte nach einer Freilassung gegen das bestehende Kontaktverbot verstoßen und sich an die geschädigte Frau wenden.

Høiby hatte bereits mehrfach erfolglos seine Freilassung beantragt. Begründet hatte er dies unter anderem mit dem Gesundheitszustand seiner Mutter. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an der unheilbaren Lungenkrankheit Lungenfibrose und musste sich vergangene Woche einer Lungentransplantation unterziehen.

(eyn/spot)

Bild: Marius Borg Høiby hat akzeptiert, dass er mindestens bis zum 13. Juli in Untersuchunghaft bleiben muss. / Quelle: picture alliance/NTB/Lise Åserud

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