Marius Borg Høiby: Anwalt nennt Fußfessel-Haft unerträglich

Marius Borg Høiby: Anwalt nennt Fußfessel-Haft unerträglich

Marius Borg Høiby (29) will raus aus der Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Daniel Storrvik hat am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo die Freilassung des Sohnes von Königin Mette-Marit beantragt, wie die norwegische Zeitung „VG“ berichtet. Eine Entscheidung über den Antrag war zunächst nicht bekannt.

„Die Situation funktioniert für ihn nicht“, sagte Storrvik nach der Anhörung. „Wäre es so vorteilhaft, hätte er das lieber gewählt, als zu riskieren, eine Reststrafe im geschlossenen Gefängnis verbüßen zu müssen. Aber so wie die Situation jetzt ist, beantragt er lieber seine Freilassung.“

Zwei Zeugen hinter verschlossenen Türen

Høiby brachte zwei Zeugen mit: einen Vertreter der norwegischen Bewährungshilfe, der schilderte, wie die Fußfessel-Regelung aus Sicht der Behörde funktioniert habe, und eine medizinische Fachkraft, die ihn seit längerer Zeit behandelt. Das Gericht hörte beide unter Ausschluss der Öffentlichkeit an.

Seit dem 13. Juli lebt Høiby mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum, der Residenz des Königspaares. Lange sei das eine gute Lösung gewesen, sagte Storrvik vor dem Termin dem Sender TV 2. „Aber jetzt gibt es Umstände, auf die ich nicht eingehen möchte, die dazu geführt haben, dass sich das geändert hat. Heute ist seine Situation unerträglich.“

In die Garage darf er nicht

Was genau sich verändert hat, behält der Anwalt für sich. Gegenüber „VG“ sprach er lediglich von einer „Gesamtbewertung, die es für ihn sehr schwer macht“.

Die Auflagen sind streng. Høiby wohnt in einem roten Haus auf dem Anwesen und darf außer dem Haus nur seine Terrasse nutzen. Raus darf er zum Arbeiten, zur Schule, zur Behandlung oder für Krankenbesuche in der Familie. Täglich verbringt er drei Stunden bei seiner Mutter im Haupthaus. Die Garage, in der er gerne an Motorrädern schraubt, ist derzeit tabu. Dazu kommen wöchentliche Gespräche in einem Gewaltpräventionsprogramm der Polizei und unangemeldete Drogentests.

Staatsanwaltschaft sieht Wiederholungsgefahr

Polizeianwältin Oda Karterud fordert vier weitere Wochen Haft. Sie stütze sich auf „eine Gesamtbewertung der Vorgeschichte in dem Fall, auch der Entwicklung in der letzten Zeit“. Zwar sei die Haft eine Belastung. „Aber ich kann nicht erkennen, dass die Belastung für ihn wesentlich schwerer ist als für die meisten anderen in Untersuchungshaft.“

Storrvik hält dagegen. Sein Mandant habe bewiesen, dass er sich von Drogen und Straftaten fernhalten könne. Auch bei der sogenannten Frogner-Frau, gegen die Høiby nach eigenem Eingeständnis mehrfach gewalttätig wurde, habe er sich in vier Monaten nicht gemeldet. Das Verhältnis der beiden sei „nicht existent“.

Berufungsprozess ab Februar

Das Bezirksgericht Oslo hatte Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen und Gewalt gegen seine Ex-Partnerin. Er legte gegen diese Punkte Berufung ein, die Staatsanwaltschaft hält das Strafmaß für zu niedrig. Ab dem 9. Februar verhandelt das Berufungsgericht Borgarting an 16 Tagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(mia/spot)

Bild: Marius Borg Høiby will nicht länger in U-Haft bleiben. / Quelle: ddp images/PPE/rpe/van katwijk

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