Sind Partys erlaubt? Das darf Marius Borg Høiby alles im Hausarrest

Sind Partys erlaubt? Das darf Marius Borg Høiby alles im Hausarrest

Noch immer befindet sich der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52) offiziell in Untersuchungshaft. Derzeit muss Marius Borg Høiby (29) allerdings seine Zeit nicht hinter Gittern verbringen, sondern darf für mehrere Wochen bei seiner Familie auf dem Anwesen Skaugum sein. Welche Bedingungen sind damit verknüpft?

Seit wann befindet sich Marius Borg Høiby im Hausarrest?

Ein Osloer Gericht hatte am vergangenen Montag entschieden, dass Høiby vier Wochen lang mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum verbringen darf. Am Dienstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung mit weiterer aufschiebender Wirkung verzichtet und Høiby das Gefängnis verlassen darf. Am Dienstag folgte dann auch die Überführung in den Hausarrest. Darüber, was ihm auf Skaugum erlaubt ist, hat die Boulevardzeitung „Verdens Gang“ mit Tor Erik Larsen, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft des Strafvollzugsdienstes, gesprochen.

In der Theorie könnte er eine Party schmeißen

Demnach hängt es von der Entscheidung des Gerichts ab, ob Høiby vor Ort Freunde empfangen darf. Im Prinzip sei es erlaubt. Selbst wenn dies in diesem Fall nicht gestattet sei, ließe es sich allerdings nur schwer kontrollieren, erklärt Larsen. Niemand halte vor dem Anwesen Wache. In der Theorie könnte er deshalb sogar eine Party veranstalten, denn der Spielraum innerhalb des Bereichs, in dem er sich aufhalten darf, biete viele Freiheiten. Bei einer Party dürfte er allerdings keinen Alkohol trinken. Der Konsum von Rauschmitteln sei Høiby komplett untersagt – ganz egal, ob es sich um legale oder illegale Substanzen handelt. Rauchen sei ihm erlaubt und regelmäßige Drogentests würden durchgeführt.

Keine Einschränkungen beim Internet und Handy

Daneben habe Høiby zu Hause Zugriff auf alle elektronischen Geräte, die ihm zur Verfügung stehen. So dürfe er etwa das Internet und Mobiltelefone nutzen. Damit könnte er theoretisch auch Essen bei einem Lieferdienst bestellen und sich die Speisen bringen lassen.

Während seines Aufenthalts könnte Høiby auch einem Job nachgehen, bei dem es sich aber natürlich um eine legale Tätigkeit handeln müsse, heißt es. Solange er sich in einem Angestelltenverhältnis befinde, könnte er zur Arbeit gehen, müsste dann aber bis zu einer festgelegten Uhrzeit zurückkehren. Einer selbstständigen Tätigkeit darf er demzufolge nicht nachgehen.

Grundsätzlich dürfte Høiby etwa auch Familienmitglieder im Krankenhaus besuchen oder zu einer Behandlung gehen. Er müsse aber generell zu Hause bleiben und die Bewegungsfreiheit sei auf einen gewissen Bereich um eine Basisstation beschränkt. Vermutlich kann er demzufolge auch Teile des Gartens auf dem Anwesen aufsuchen. Daneben sei es gestattet, um eine Erlaubnis zu bitten, die es ihm ermöglichen würde, etwa während des Weges zu einem Krankenbesuch oder zur Arbeit auch einkaufen zu gehen.

Wie geht es im Fall Høiby weiter?

Dass er seine gesamte Strafe ab sofort im Hausarrest absitze, sei nach aktuellem Stand nicht möglich, wird erklärt. Mette-Marits Sohn befindet sich bereits seit Februar in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht Oslo verurteilte ihn im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Körperverletzung und Misshandlung in einer engen Beziehung zu vier Jahren Haft. Er wurde von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen. Da Høiby Teile des Urteils angefochten hat, ist es noch nicht rechtskräftig.

Seit der Verkündung saß er im Gefängnis in der Kommune Bærum. Høibys Verteidiger hatten zuvor bereits beantragt, dass er die Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum verbringen darf, was das Gericht allerdings zunächst abgelehnt hatte. Der jetzige Schritt erfolgte nach einer Lungentransplantation bei seiner Mutter Mette-Marit. Diese hatte im Jahr 2018 öffentlich gemacht, an chronischer Lungenfibrose zu leiden. Die Transplantation wurde vorgenommen, da sich ihr Gesundheitszustand zuletzt deutlich verschlechtert hatte. Am Dienstag gab der Palast bekannt, dass die Kronprinzessin das Krankenhaus mittlerweile verlassen hat.

(wue/spot)

Bild: Marius Borg Høiby wurde im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt. / Quelle: imago/Bestimage / Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen

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