Das Entlassungsdatum von Sean „Diddy“ Combs (56) aus der Haft ist erneut angepasst worden. Nach Angaben der Bundesstrafanstalt Fort Dix im US-Bundesstaat New Jersey, aus der das Portal „Page Six“ zitiert, soll der Rapper nun am 5. Februar 2028 freikommen, mehr als zwei Wochen früher als zuletzt vorgesehen. Zuvor war der 20. Februar 2028 als Termin genannt worden.
Eine Jury in New York hatte Combs in zwei Fällen schuldig gesprochen, Personen zum Zweck der Prostitution befördert zu haben. Von den Anklagepunkten des Sexhandels sowie der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wurde er dagegen freigesprochen. Richter Arun Subramanian verhängte am 3. Oktober 2025 eine Haftstrafe von 50 Monaten, eine Geldbuße von 500.000 US-Dollar und anschließend fünf Jahre Führungsaufsicht.
Entlassungsdatum mehrfach geändert
Seit seiner Verurteilung im Juli 2025 und der Strafverkündung im Oktober wurde Combs‘ voraussichtlicher Entlassungstermin mehrfach korrigiert. Ursprünglich war die Entlassung für das Frühjahr beziehungsweise den Frühsommer 2028 vorgesehen. Berichte nannten zunächst den 8. Mai 2028, zwischenzeitlich auch den 4. Juni 2028.
Nach Combs‘ Aufnahme in ein Drogenrehabilitationsprogramm wurde der Termin im Frühjahr 2026 zunächst auf den 25. April 2028 und kurz darauf auf den 15. April 2028 vorgezogen. Im Juni wurde anschließend der 23. Februar 2028 genannt. Im Sommer 2026 war eine weitere Vorverlegung auf den 24. Januar 2028 vorgesehen, ehe der Termin – nach einer Auseinandersetzung mit einem Mithäftling – wieder auf den 20. Februar 2028 zurückdatiert wurde.
Streit mit anderem Insassen
Im Juli 2026 soll es in der Haftanstalt Fort Dix in New Jersey zu einer Auseinandersetzung zwischen Combs und einem Mithäftling gekommen sein. Medienberichten zufolge sollen sich die beiden zunächst gegenseitig geschubst haben, bevor der Streit handgreiflich geworden sei. Nach der Trennung der Männer sei Combs Berichten zufolge in Einzelhaft untergebracht worden.
Ein Sprecher der Haftanstalt Fort Dix äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Vorfall. In einer am 24. Juli gegenüber „TMZ“ abgegebenen Erklärung hieß es: „Es steht uns nicht frei, interne Informationen über Insassen in unserem Gewahrsam offenzulegen oder weiterzugeben. Solche Informationen sind für die Öffentlichkeit nicht verfügbar.“
(des/spot)
Bild: Sean Combs sitzt seit knapp zwei Jahren im Gefängnis. / Quelle: imago/Depositphotos / imagepressagency





