Sean „Diddy“ Combs (56) kann vor Gericht einen kleinen Sieg feiern: Der New Yorker Bundesrichter John P. Cronan hat den Antrag der Anwältin Ariel Mitchell abgelehnt, die Verleumdungsklage des Musikmoguls abzuweisen. Das berichten US-Medien unter Berufung auf den Beschluss vom 4. September. Damit kann Combs seine Forderung über 100 Millionen Dollar weiterverfolgen.
Mitchell vertritt Courtney Burgess, der in Interviews erzählt hatte, ihm seien Videos zugespielt worden, die Combs bei sexuellen Handlungen zeigen, teils mit angeblich Minderjährigen. Combs‘ Anwälte behaupten wiederum, dass solche Aufnahmen nicht existieren. In seiner Verleumdungsklage wirft der Musikmogul Mitchell vor, Burgess‘ Behauptungen für glaubwürdig erklärt und eigene falsche Aussagen hinzugefügt zu haben.
Mitchell hatte argumentiert, ihre Äußerungen seien weder beweisbar noch widerlegbar, sie habe lediglich wiedergegeben, was andere vor ihr gesagt hätten. Alles Übrige sei reine Meinung oder rhetorische Übertreibung gewesen. Der Richter sah das anders.
Abweisungsantrag abgelehnt
In seiner Anordnung stellt Cronan fest, dass Vorwürfe wie sexuelle Übergriffe auf Prominente und Minderjährige oder heimliche Aufnahmen von Sexualpartnern einen klar umrissenen und allgemein verständlichen Bedeutungsgehalt hätten. Solche Aussagen ließen sich überprüfen. Wenn eine Anwältin auftrete und vorgebe, die Beweislage aus erster Hand zu kennen, dann nehme das Publikum ihre Worte als Tatsache, nicht als Kommentar.
Mitchell selbst nannte die Klage gegenüber „TMZ“ zuvor ein „erbärmliches Manöver“, um Opfer und deren Unterstützer zum Schweigen zu bringen. Sie kündigte eine Gegenklage an und sagte, sie erwarte, dass das Gericht nicht nur Combs, sondern auch dessen Anwälte zur Verantwortung ziehe.
Aus 50 Millionen wurden 100
Angefangen hat der Fall im Januar 2025. Damals verklagte Combs Courtney Burgess, dessen Anwältin und den Nexstar-Konzern als Eigentümer des Senders NewsNation, bei dem Burgess die Interviews gegeben hatte, wegen Verleumdung auf 50 Millionen Dollar. Sieben Monate später legte er nach und verdoppelte die Summe, fordert inzwischen also 100 Millionen Dollar für die Aussagen.
Combs bestreitet alle Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens. Im Sommer 2025 sprach ihn eine Jury in zwei Fällen des Transports von Personen zur Prostitution schuldig, von den schwereren Anklagepunkten Sexhandel und organisierte Kriminalität wurde er freigesprochen. Er verbüßt eine Strafe von 50 Monaten. Als Entlassungstermin ist derzeit der 5. Februar 2028 vorgesehen.
(eyn/spot)
Bild: Sean Combs kann mit seiner Verleumdungsklage weiterhin Erfolg haben. / Quelle: Xavier Collin/Image Press Agency/ddp/Sipa USA


