Stuttgart, 01.12.2023 (lifePR) – Der Landesrechnungshof stellt mit seiner Denkschrift 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg die Landesförderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen in bestehender Form in Frage. Zudem fordert der Landesrechnungshof in seiner Denkschrift eine sozialindexbasierte Zuweisung von Landesmitteln für die Schulsozialarbeit. Werden die angedachten Änderungen umgesetzt, besteht die Gefahr, dass Schulsozialarbeit im Ausbau stagniert und teilweise rückgebaut werden muss.
Die Ressourcenzuweisung soll nach der Empfehlung sozialindexbasiert erfolgen und sich an einer Erfolgskontrolle auf Basis quantitativer Ziel- und Kennzahldefinitionen orientieren. Die LAG Jugendsozialarbeit und das Netzwerk Schulsozialarbeit begrüßen eine Weiterentwicklung der Förderkriterien. Eine sozialindexbasierte Zuweisung würde allerdings die Flächenwirkung der Schulsozialarbeit an allen Schulen gefährden. In den letzten Jahren hat sich Schulsozialarbeit als verlässliches, verbindliches und kontinuierliches Unterstützungsangebot für junge Menschen am Lebensort Schule etabliert. Sie wirkt durch vertrauensvolle Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften. Die geforderte Umsetzung würde der verlässlichen Einbettung von Jugendsozialarbeit an Schulen und damit deren positiven Effekten entgegenwirken. Zudem würde diese Systemveränderung bedeuten, dass junge Menschen erst auffällig werden müssen, um Unterstützung zu erhalten.
Die beiden Landesorganisationen widersprechen einhellig dem Vorwurf des Landesrechnungshofes, dass Schulsozialarbeit „ziellos“ im Land agiere. „Schulsozialarbeit folgt klar formulierten fachlichen Standards. Fachtagungen, Fortbildungen und Diskurse auf regionaler und landesweiter Ebene sichern die Qualität der Umsetzung, ergänzt durch eine jährliche quantitative Erhebung zum Umfang der erreichten jungen Menschen sowie erbrachten individuellen und gruppenbezogenen Leistungen“, stellt Katrin Stegmaier, Vorsitzende der LAG Jugendsozialarbeit, klar.
Zu begrüßen ist aus Sicht der Fachverbände die in der Denkschrift empfohlene Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens. Es würde für die antragsstellenden öffentlichen und freien Träger eine erhebliche Erleichterung darstellen. „Jugendhilfe an Schulen als Ansprechperson für junge Menschen in Form der Schulsozialarbeit ist vor dem Hintergrund steigender Problemlagen unabdingbar und hat sich als effektive Schnittstelle zu anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bewährt“, betont Heike Witzemann vom Netzwerk Schulsozialarbeit BW e.V. und ergänzt: „Die Förderung durch das Land ist ein wichtiger Garant des flächendeckenden verlässlichen Ausbaus an Schulen.“
Die beiden Landesorganisationen appellieren deshalb, sehr gründlich zu prüfen, wie die Empfehlungen des Landesrechnungshofs so umgesetzt werden können, dass die Schulsozialarbeit als wichtiges Unterstützungsangebot für junge Menschen, Eltern und Lehrkräfte am Lebensort Schule im notwendigen Umfang erhalten bzw. ausgebaut werden kann.
Die LAG Jugendsozialarbeit und das Netzwerk Schulsozialarbeit vertreten als Landesverbände das Handlungsfeld Schulsozialarbeit fachpolitisch gegenüber Verwaltung und Politik und sind damit Sprachrohr für eine Vielzahl an öffentlichen und freien Trägern sowie mehrere hundert Fachkräfte. Beide Organisationen fördern die fachliche Entwicklung der Schulsozialarbeit durch Formulierung von Standards, Fachaustausch und Fortbildung, auch in Kooperation mit dem Landesjugendamt.