Rebel Wilson (46) kann aufatmen. Ein Bundesgericht in Sydney wies am Mittwoch eine Klage wegen rufschädigender Äußerungen ab, die Charlotte MacInnes (28) gegen die australische Schauspielerin und Regisseurin angestrengt hatte. Richterin Elizabeth Raper kam zu dem Schluss, dass die von Wilson verbreitete Aussage nicht verleumderisch gewesen sei. Zudem habe MacInnes keinen ernsthaften Schaden für ihren Ruf nachweisen können. Das berichten unter anderem der australische Sender ABC News und der britische Sender BBC.
MacInnes spielt die Hauptrolle in Wilsons Film „The Deb“. Sie hatte die aus „Pitch Perfect“ und „Brautalarm“ bekannte Darstellerin wegen mehrerer Beiträge in den sozialen Medien verklagt. In den Beiträgen behauptete Wilson, MacInnes habe sich zunächst über einen Vorfall beschwert, ihre Darstellung später jedoch aus Karrieregründen geändert oder abgeschwächt. MacInnes bestritt, jemals eine solche Beschwerde geäußert zu haben.
Ein Vorfall im Mittelpunkt
Zwar stellte Raper fest, dass einer der Posts aus dem Jahr 2024 eine Unterstellung über MacInnes transportiere. Diese sei jedoch nicht verleumderisch. Die bloße Behauptung, jemand habe seine Darstellung der Ereignisse geändert, sei nicht rufschädigend, so die Richterin laut ABC News. Für ein solches Verhalten könne es zahllose Gründe geben. Die Kosten des Verfahrens muss nun MacInnes tragen. Ihre Anwältin kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Im Kern geht es um einen Vorfall am Strand von Bondi im Jahr 2023. Amanda Ghost (52), Produzentin und Geldgeberin des Films, soll nach einem Bad im kalten Meer eine heftige Hautreaktion erlitten haben. Um sich aufzuwärmen, stiegen beide Frauen gemeinsam in eine Badewanne, wie MacInnes vor Gericht schilderte. Beide trugen dabei Badebekleidung.
Wilson zufolge beklagte sich MacInnes am Tag darauf bei der Arbeit, der Vorfall habe sie sich unwohl fühlen lassen. MacInnes hingegen beteuert, nie eine Beschwerde vorgebracht zu haben. Wilson erklärte im Prozess, für einen fröhlichen Film über Frauenpower sei das Schlimmste denkbar gewesen, was ihr hätte passieren können: eine Belästigungsbeschwerde gegen eine Produzentin.
Erhebliche Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Aussagen
Richterin Raper kam zu dem Schluss, dass MacInnes sich sehr wohl über den Vorfall in der Wanne beschwert hatte. Nach ihrer Überzeugung änderte MacInnes später ihre Darstellung, weil sie die Kontrolle über die Situation zu verlieren fürchtete. Wilson bescheinigte sie zwar eine Neigung, Ereignisse zu überzeichnen. Deren zeitnahe Dokumentation spreche aber dafür, dass tatsächlich eine Beschwerde vorlag.
Deutliche Worte fand die Richterin für alle Beteiligten. Sie habe erhebliche Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Aussagen von MacInnes, Ghost und Wilson, hielt Raper fest und bezeichnete die drei Frauen als unzuverlässige Zeuginnen. Zur Sprache kam auch eine Webseite, die eine US-Agentur von Wilson erstellt haben soll und die Ghost als „indische Ghislaine Maxwell“ verunglimpfte. Wilson bestritt, eine solche Schmutzkampagne in Auftrag gegeben zu haben.
Wilson feiert Erfolg auf Instagram
Kurz nach dem Urteilsspruch meldete sich Wilson bei Instagram zu Wort. Der Prozess habe sie einiges gelehrt und auf die Probe gestellt. „Aber er hat auch etwas bestärkt, woran ich schon immer geglaubt habe. Ich möchte mein Leben so leben, dass ich für das einstehe, was ich für richtig halte, und gleichzeitig weiterhin Werke schaffen, die den Menschen Freude bereiten“, schrieb Wilson. Sie danke der Richterin und dem australischen Rechtssystem und blicke nach diesem abgeschlossenen Kapitel nun nach vorn.
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„The Deb“ war im April nach langen Verzögerungen und mehreren Rechtsstreitigkeiten in den australischen Kinos angelaufen. Die Verhandlung selbst endete im Mai.
(jom/spot)
Bild: Rebel Wilson kann sich über einen Erfolg vor Gericht freuen. / Quelle: Imago images/FAMOUS / James Warren





