Madonnas (65) „The Celebration Tour“ war ein voller Erfolg – doch ihr droht nun erneut ein juristisches Nachspiel. Ein Besucher ihres Konzerts am 7. März 2024 in Los Angeles verklagte die Queen of Pop angeblich. Gleich sechs Punkte nennt der Mann laut „The Blast“ in seiner Klage gegen Madonna und die Konzertveranstalter. Sie lauten laut dem Magazin: Verstoß gegen einen schriftlichen Vertrag, fahrlässige Falschdarstellung, vorsätzliche Zufügung von seelischem Leid, irreführende Werbung, fahrlässige Zufügung von seelischem Leid und unlauterer Wettbewerb.
Der wütende Fan beschwerte sich offenbar unter anderem darüber, ohne Vorwarnung pornografischen Inhalten ausgesetzt worden zu sein. So seien auf der Bühne oberkörperfreie Tänzer zu sehen gewesen, die sexuelle Akte simulierten. Er habe sich wie bei den Dreharbeiten zu einem Porno gefühlt, behauptet der Mann.
Erhitzte Stimmung durch Show und aufgedrehte Klimaanlage
Der Mann soll sich nicht nur durch die freizügige Show psychisch unwohl gefühlt haben, sondern auch körperlich. In der Halle soll die Klimaanlage bis über die Schmerzgrenze hochgedreht gewesen sein. Ihn und anderen Fans soll ob der Hitze schlecht geworden sein. Auf Beschwerden aus dem Publikum soll Madonna die Besucher aufgefordert haben, sich eben auszuziehen.
Ein Vertragsbruch sei zudem Madonnas Verspätung gewesen. Anstatt wie in der Bewerbung des Gigs annonciert, sei die Show anstatt um 20:30 Uhr erst um 22 Uhr gestartet. Als die Sängerin dann endlich erschien, habe sie nur Playback statt live gesungen. „Die Verbraucher zu zwingen, stundenlang in heißen, unbequemen Arenen zu warten, und sie ohne Vorwarnung Pornografie auszusetzen, ist ein Beweis für Madonnas unverfrorene Respektlosigkeit gegenüber ihren Fans“, resümiert die Klageschrift.
Nicht die erste Klage wegen Madonnas Unpünktlichkeit
Der Mann ist nicht der erste Besucher, der Madonna wegen ihrer Unpünktlichkeit im Rahmen der „Celebration Tour“ verklagt. Am 13. Dezember 2023 erschien der Superstar erst um 22:30 Uhr auf der Bühne. Zwei Stunden nach dem angekündigten Start also. Zwei Fans verklagten Madonna, da sie nach dem späten Ende der Show nicht mehr so einfach nachhause kamen.
Die Veranstalter wehrten sich mit dem Argument, dass nirgends ein konkreter Auftrittsbeginn Madonnas versprochen wurde. „Kein vernünftiger Konzertbesucher – und schon gar kein Madonna-Fan – würde erwarten, dass der Headliner eines großen Arenakonzerts die Bühne zur angegebenen Zeit betritt“, hieß es in ihrem Statement. Außerdem soll die Verzögerung technische Gründe gehabt haben.
Schon bei ihrer „Madame X“-Tour im Jahr 2019 hatte ein Fan die notorisch unpünktliche Diva verklagt, zog seine Klage aber wieder zurück. Trotz des juristischen Ärgers endete Madonnas „Celebration Tour“ übrigens mit einem Rekord: Als erste Frau schloss sie sechs Tourneen mit einem Erlös von jeweils über 100 Millionen Dollar ab.
(smi/spot)
Bild: Madonna schockte einen Konzertbesucher / Quelle: Frazer Harrison/Getty Images