Die Klage von zwei Songwritern gegen US-Superstar Taylor Swift (33) wegen Urheberrechtsverletzung ist laut „New York Times“ vom Tisch. Darin hatten Sean Hall und Nathan Butler behauptet, die Sängerin habe ihren Text in dem Hit „Shake It Off“ kopiert. Der Zeitung zufolge wies ein Richter den Fall am Montag ab, nur wenige Wochen bevor er vor Gericht gehen sollte. Dies soll auf einen gemeinsamen Antrag von den Anwälten von Swift sowie den Vertretern der Songwriter hin geschehen sein. Dem Bericht nach gehen aus dem kurzen Antrag keine Einzelheiten hervor, auch auf eine Einigung zwischen den Parteien gibt es demnach keinen Hinweis.
Um diese Zeilen geht es
Die Klageabweisung beendet einen fünfjährigen Rechtsstreit um den Song „Shake It Off“, den Swift 2014 als erste Single ihres Albums „1989“ veröffentlichte. Hall und Butler reichten die Klage gegen Swift im Jahr 2017 ein. Sie behaupteten damals, die Zeilen in Swifts Song „the players gonna play, play, play, play, play“ und „the haters gonna hate, hate, hate, hate, hate“ in „Shake It Off“ verletzten ihr Urheberrecht. In dem von ihnen geschriebenen Song „Playas Gon‘ Play“ aus dem Jahr 2000 von 3LW heißt es: „Playas, they gonna play / And haters, they gonna hate.“
Ein Richter hatte die Klage im Jahr 2018 mit der Begründung abgewiesen, dass ein Satz wie „haters gonna hate“ zu „banal“ sei, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Ein Berufungsgericht hob das Urteil jedoch ein Jahr später auf und verwies den Fall zurück an das Bezirksgericht, wo entschieden wurde, dass die Sache vor Gericht geht. Im Januar sollte der Prozess beginnen. Im vergangenen Dezember forderten Swifts Anwälte den Richter auf, seine Entscheidung zu überdenken, und den Fall abzuweisen. Taylor Swift hatte erklärt, den Song von 3LW nicht zu kennen. Als das Lied rauskam, war sie zehn Jahre alt.