Das „Ampel“-Selbstbestimmungsgesetz: Ein Gesetz für Miniminderheiten, und nichts ist klar

Sankt Augustin, 17.04.2024 (lifePR) – Ein Gespenst geht seit zwei Jahrzehnten um im Westen der Welt: in den Medien, in den „Wissenschaften“, in der Politik. Das Gespenst – mit zunehmender und allgegenwärtiger Präsenz – heißt „Genderismus“. Es ist dies die Ideologie, dass das Geschlecht keine Sache der Anatomie, der Chromosomen und Hormone, also Biologie, sondern eine Frage der Selbstdefinition sei. Anders ausgedrückt: Die Definition des individuellen Geschlechts ist im Sinne des sog. Konstruktivismus ein Akt der Selbstkonstruktion. Zumal der sprachlichen Konstruktion. Deshalb gibt es seit geraumer Zeit alle möglichen sprachlichen Verrenkungen um eine „gendergerechte/gendersensible“ Sprache, die alle Menschen unabhängig vom biologischen Geschlecht inkludieren soll: Radfahrende statt Radfahrer, Backenendenhandwerk statt Bäckerhandwerk, Bürger/_:I/*nnen statt Bürger usw. Von einer Art Staatsgenderismus ist die Rede, weil mittlerweile auch dar Staat massiv in gendergerechte Konstruktionen eingreift und per definitionem geschlechtliche Konstruktionen anbietet. Die Bundeszentrale für politische Bildung etwa hält ein „LSBTIQ-Lexikon“ mit mehr als sechzig geschlechtlichen Identitäten parat. www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245426/lsbtiq-lexikon/ (LSBTIQ = Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen.)

Ab sofort ist es ohne große Umstände gesetzlich möglich, das eigene Geschlecht je nach Wunsch auch amtlich definieren zu lassen. Ich kann mich etwa als Mann zur Frau erklären, einen weiblichen Vornamen annehmen und umgekehrt. Das Ganze kann ich im Standesamt durch Selbstaussage festlegen, pro Jahr einmal. Ich kann also das eigentlich Unverfügbare, mein Geschlecht, managen. Seit 12. April 2024 gibt es dafür das „Selbstbestimmungsgesetz“. Es wurde vom Bundestag mit der Mehrheit der „Ampel“-Koalition in dritter Lesung verabschiedet und soll am 1. November 2024 in Kraft treten. In voller Länge heißt dieses so: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).

Chronologie

Das SBGG hat folgende längere Vorgeschichte:

–       Im Jahr 1978 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass transsexuelle Menschen rechtlich anerkannt werden müssen. Ihnen muss es möglich gemacht werden, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu lassen.

–       Zum 1. Januar 1981 trat das von der damaligen SPD/FDP-Koalition beschlossene Transsexuellengesetz (TSG) in Kraft. Die Entscheidung über eine Geschlechtsumwandlung und eine Änderung des Vornamens traf ab da das Amtsgericht auf der Basis von zwei Gutachten von Sachverständigen. https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html

–       Seit Inkrafttreten des TSG hat das Bundesverfassungsgericht das TSG sechsmal in einzelnen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. So mussten transgeschlechtliche Menschen noch bis 2008 die Scheidung einreichen und waren bis 2011 gezwungen, sich sterilisieren und geschlechtsangleichende Operationen vornehmen zu lassen, damit ihr falscher Geschlechtseintrag korrigiert werden konnte.

–       Im Kontext der Vorgeschichte eines angestrebten Selbstbestimmungsgesetzes ist auch das "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" zu sehen. Es wurde vom Bundestag am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Damit wird das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 fristgerecht zum 31. Dezember 2018 umgesetzt. Folge: Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben seit 2019 die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben "männlich", "weiblich" sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet "divers".

–       Im Jahr 2021 gab es zwei Gesetzesinitiativen für eine Art Selbstbestimmungsgesetz. Die Initiativen gingen von den beiden damaligen Oppositionsfraktionen Grüne/Bündnis 90 und FDP aus. Beide Vorschläge wurden von der damaligen CDU/CSU/SPD-Mehrheitskoalition am 19. Mai 2021 abgelehnt.

–       Im Koalitionsvertrag der rot-grünen-gelben „Ampel“ vom 8. Dezember 2021 wurde unter der Überschrift „Queeres Leben“ auf Seite 95 angekündigt: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

–       Nach einigem Hin und Her verabschiedete der Deutsche Bundestag schließlich am 12. April 2024 das sog. Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf war maßgeblich vorbereitet worden von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne, Bündnis 90). In namentlicher Abstimmung votierten 372 Abgeordnete (vor allem der „Ampel“-Fraktionen) dafür, 251 (vor allem von CDU/CSU, AfD, BSW und einigen FDP-Abgeordneten) dagegen, Es gab 11 Enthaltungen, 100 Abgeordnete gaben keine Stimmen ab. Die CDU/CSU war bei der Debatte im Bundestag vom 12. April allerdings auch nicht mit der ersten oder wenigstens zweiten Garnitur aufgestellt. Wenn von dort jetzt gesagt wird, man werde Teile (sic!) des Gesetzes wieder rückgängig machen, wenn man Ende 2025 wieder an die Regierung komme, klingt das reichlich halbherzig. Es wäre im übrigen ein wichtiges Signal gewesen, wenn CDU/CSU komplett „gegen“ abgestimmt hätten, auch wenn das am Gesamtergebnis nichts geändert hätte. So aber gaben 24 Unionsleute ihre Stimme gar nicht erst ab. www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=738

–       Hier die Fassung, der der Bundestag am 12. April mehrheitlich zugestimmt hat: https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf Der Gesetzentwurf umfasst 73 Seiten. Es sind dies zwar nur insgesamt 15 Paragraphen. Letztere machen im Entwurf nur sechseinhalb Seiten aus. Hinzukommt die Darstellung der Auswirkungen auf andere Gesetze, als da sind: Passgesetz, Bundesmeldegesetz, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Rechtspflegegesetz, Bundeszentralregistergesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gerichts- und Notarkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 

Die wesentlichen neuen Bestimmungen

–       Es ist jetzt möglich, dass jede Person – anders als nach dem Gesetz von 1980 – ohne Vorlage eines ärztlichen Attests standesamtlich ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern kann.

–       Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben.

–       Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. In Fällen, die innerhalb einer Familie strittig sind, kann das Familiengericht entscheiden, was im Interesse des Kindeswohls ist.

–       Um sicherzustellen, dass hinter der gewünschten Änderung eine ernsthafte Entscheidung steht, ist eine einjährige Sperrfrist vorgesehen. Mit anderen Worten: Man kann Geschlecht und Namen jährlich ändern!

–       Es kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen, nichtbinären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt („dead naming“; sogenanntes Offenbarungsverbot). Das Bußgeld kann bis zur Höhe von 10.000 Euro gehen.

Hickhack im Vorfeld: eine Farce von Anhörung und das Herumeiern der CDU/CSU

Am 28. November veranstaltete der Bundestag eine 90-Minuten-Anhörung, die man getrost als Farce bezeichnen konnte. 11 Experten waren zugegen: nominiert von AfD (1), Linke (1), Grüne (2), CDU/CSU (3), SPD (3), FDP (1). Oder anders gerechnet: 6 Professoren aus den Bereichen Psychiatrie, Psychologie, Jura saßen zusammen mit einem von der CDU/CSU nominierten Publizisten (transkritischer Transmann) und 4 NGO-Vertretern (Institut für Menschenrechte, Bundesverband Trans*, Transgender Europe, Frauenrat).

Die CDU/CSU-Fraktion war schließlich mit einem Professor für Psychologie, einer Professorin für Rechtswissenschaften und einem Betroffenen kompetent vertreten. Aber es war ursprünglich anders geplant. Die CDU/CSU hatte als Experten zunächst Dr. Alexander Korte nominiert. Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am LMU-Klinikum München sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft. Seit 2004 behandelt er Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie.

Korte ist allerdings nicht nur ein erfahrener Fachmann, sondern auch ein mutiger Mann, der zusammen mit vier anderen Fachleuten Anfang Juni 2022 vor einem quasi öffentlich-rechtlichen, indoktrinierenden „Gender-Hype“ gewarnt hatte. Er hatte dies zusammen mit Co-Autoren in einem Gastartikel am 1. Juni 2022 in der Springer-Zeitung „WELT“ veröffentlicht. Der Titel war mit Blick auf die Transgender-Ideologie: „Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“. www.welt.de/debatte/kommentare/plus239113451/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Wie-ARD-und-ZDF-unsere-Kinder-indoktrinieren.html Die Springer-Spitze beließ es nicht dabei. Springer-Vorstandschef Döpfner schlug am 3. Juni 2022 verbal mit einem eigenen Beitrag zurück und diskreditierte Kortes Beitrag öffentlich als „intolerant und ressentimentgeladen“. Man darf vermuten, dass Döpfner dies mit Rücksicht auf „woke“ USA-Medien und die mächtige Gender-Lobby dort tat; Er wollte das US-Politmagazins „Publico“ kaufen und sah diese Pläne gefährdet.

Das Springerhaus in Berlin ist mittlerweile definiert als „Safe Space for Queers“

In der Folge verließen übrigens mehrere namhafte Journalisten das Haus Springer: www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-transgender-gastbeitrag-in-der-welt-doepfner-und-die-queere-jobmesse-sticks-stones-18081571.html All dies zusammen könnte der Grund dafür gewesen sein, dass die CDU/CSU plötzlich kalte Füße bekam, womöglich wegen Springer. Denn in der Folge verschwand Korte von der CDU/CSU-Einladungsliste; seine bereits abgegebene Stellungnahme verschwand ebenfalls, wiewohl sie noch vor der Anhörung auf der Website des Familienausschusses – für drei Tage – veröffentlicht worden war. Kortes Text sollte anschließend lediglich als „unangeforderte“ Stellungnahme wieder online gehen können, was Korte – zu Recht – zurückwies. Eineinhalb Jahre später dann aber Springers Salto mortale: Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte die „Welt“ die genannte Stellungnahme Kortes: www.welt.de/debatte/kommentare/plus249078640/Bundestag-Die-Transgender-Stellungnahme-die-nicht-vorgetragen-werden-sollte.html Die CDU//CSU stand damit ein zweites Mal als begossener Pudel da.

Korte hatte unter anderem geschrieben: „Besonders problematisch sind aus kinder- und jugendmedizinischer Sicht die vorgesehenen Regelungen bei Minderjährigen … Es stellen sich hier zwei Fragen. Wer, wenn nicht ein/e Facharzt/-ärztin für Kinder-/Jugend-Psychiatrie, soll – erstens – die Bewertung vornehmen, ob die Änderung der Angaben zum Geschlecht und der Vornamen dem Kindeswohl entspricht (oder diesem zuwiderläuft), und – zweitens – ob Elternrechte ausreichend berücksichtigt werden und Jugendliche mit vollendetem 14. Lebensjahr regelhaft in der Lage sind, Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Entscheidung einschätzen zu können … Wir wissen aus Langzeitstudien, dass sich die Selbstdiagnose „trans“ im Entwicklungsverlauf vieler Kinder/Jugendlicher nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt.“ Korte weiter: Es sei eine Frage der Toleranz, der Höflichkeit und des Respekts, erwachsene transidentifizierte Personen nach erfolgter sozialer und juristischer Transition in ihrem Wunschgeschlecht, mit dem gewählten neuen Namen und den gewünschten Personalpronomina anzusprechen. Das vorgesehene bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot jedoch würde die ganze Gesellschaft unter Strafandrohung zwingen, eine Illusion zu bestätigen und Realität zu leugnen.

Fachliche Expertise zu „Trans“-Schäden wird in den Wind geschlagen

Das Syndrom „Genderdysphorie“ greift um sich. Fachsprachlich hießt es: „Rapid Onset Gender Dysphoria.“ Eingebürgert hat sich auch der Begriff “Genderinkongruenz”. Das heißt: Ein Mensch fühlt sich in einem falschen Körper. Es ist daraus eine Art „Trans-Hype“ geworden. Selten bis gar nicht ist allerdings die Rede davon, dass es nach einer Geschlechtsumwandlung kein Zurück (keine „De-Transition“) gibt und dass eine solche nicht nur qua Selbstaussage erfolgte Umwandlung eine Einbahnstraße ist.

Bereits am m 6. September 2019 hat eine hochkarätige Fachärztin in der FAZ den Begriff „Transgender-Hype“ geprägt. Es ist Annette Richter-Unruh, Fachärztin Ruhrklinik Bochum. In ihrer Klinik hatte sie 2006 drei entsprechende Patienten, 2019 bereits 200, vor allem Mädchen und Frauen. Es ist von langen Wartelisten und exponentiell steigenden Zahlen die Rede. Auch in anderen westlichen Ländern: Binnen zehn Jahren gab es in Schweden eine Zunahme um 1.500 Prozent, in Großbritannien um 4.000 Prozent.

Alexander Korte hat im gleichen Jahr in EMMA vom 17. Dezember 2019 ebenfalls vor einem regelrechten "Trans-Hype" gewarnt, vor allem vor der Gefahr, zu rasch zu handeln. Er fragt: Wird nicht rollenkonformes Verhalten einfach wegoperiert? Vor allem Mädchen sprengen zunehmend nicht ihre Geschlechterrolle, sondern wechseln sie einfach. www.emma.de/artikel/was-richten-wir-da-337375

Die Fachleute sehen in Sachen „Genderdysphorie“ eine Art sozialer „Ansteckung“ via Social Media – ähnlich wie bei Anorexie (Esstörung, Magersucht). Es dürfte klar sein, dass junge, in der Pubertät nun einmal oft verunsicherte Menschen dann „googeln“ und „surfen“, um Auswege zu finden. Sie finden dann zum „Lexikon“ der gut sechzig Phantasiegeschlechter bei der Bundeszentrale für politische Bildung.oder sie stoßen auf die mehr als 40.000 Videos, die zu „Transition“ allein auf Youtube kursieren.

Das medial Drum-Herum

Die Öffentlich-Rechtlichen ziehen und zogen mit, sie haben sich erneut den Ruf eingehandelt, besonders „woke“ und „Ampel“-treu zu sein:

–       Der WDR mit seiner „Sendung mit der Maus“ macht mit. Er führt die Sendung als „Wissens- und Unterhaltungssendung für Kinder.“ In einem siebenminütigen Beitrag erklärt Katja (vormals Erik), was es bedeutet, trans zu sein. „Wie aus Erik Katja wurde, das kann sie uns am besten selbst erzählen“, beginnt der Beitrag. Denn Katja wurde als Mann geboren. Doch schon früh merkte Katja, dass sie sich mit ihrem biologischen Geschlecht nicht identifizieren kann: „Man wird geboren mit männlichen Geschlechtsorganen, also mit einem Penis und weiß aber tief im Inneren, das ist man nicht. Ich bin eine Frau“, erklärt Katja. www.youtube.com/watch?v=-sahbI8O7OA

–       ZDF Logo zeigte am 9. Oktober 2021 den Transgender-Jungen Tim. Im Vorspann heißt es: „Der 13-jährige Tim ist transgender. Er wurde mit dem Körper eines Mädchens geboren, fühlt sich aber als Junge.“ (In der ZDF-Mediathek nicht mehr aufrufbar.)

–       Um „nicht-binäre“ Menschen geht es ZDFneo im Mai 2022 in einer sechsteiligen „Instant-Dramaserie“. Die Vorankündigung liest sich so: „‘Becoming Charlie‘ erzählt von Charlies Suche nach Identität. Charlie fühlt sich weder als Frau noch als Mann. Doch was ist Charlie dann? Das Suchen und Finden der eigenen Nicht-Binarität katapultiert dabei nicht nur Charlie, sondern auch Charlies Umfeld aus der Komfortzone und rüttelt an scheinbar unumstößlichen Wahrheiten“ (In der ZDF-Mediathek ebenfalls nicht mehr aufrufbar).

Ein wenig Statistik

Konkrete Zahlen zu „divers“-Einträgen sind schwer zu bekommen. Dazu schreibt dieBundesregierung am 21. Februar 2024, „dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen.“ Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Es wird auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990748

Herausgefunden haben wir folgende Detaildaten, die im wesentlich zeigen, dass es hier um Mini-Minderheiten geht:

–       Eine Umfrage des Bundesinnenministeriums vom Oktober 2020 unter den 16 deutschen Ländern ergab: 394mal wurde der Eintrag „divers“ gewählt, 1.191mal wurde ein Wechsel männlich zu weiblich bzw. weiblich zu männlich registriert.

–       Die Rentenversicherung berichtet 2020 von 644 „divers“-Einträgen.

–       Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes EPD ergab Ende 2020, also zwei Jahre nach Inkrafttreten des „dritten“ Geschlechts folgende Zahlen an „divers“-Einträgen für die Jahre 2019 und 2020 (2020 bis inkl.September): Berlin 2019 14mal, 2020 6mal. Münster: 2019 5mal, 2020 16mal; Hamburg 2019 9mal, 2020 6mal; München 2019 8mal, 2020 8mal; Düsseldorf 2019 und 2020 je 1mal; Köln 2020 2mal; Frankfurt 2019 4mal, 2020 keine; Stuttgart 2019 1mal, 2020 2mal; Dresden 2019 2mal, 2020 keine. Quelle: www.pro-medienmagazin.de/umfrage-nur-wenige-geschlechtseintraege-divers/

–       Operative Geschlechtsanpassungen gab es im Jahr 2005: 419; im Jahr 2021: 2.598: In der Mehrzahl zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr; zu zwei Dritteln Transfrauen, zu einem Drittel Transmänner. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/272600/umfrage/anzahl-von-operationen-fuer-geschlechtsumwandlungen-in-deutschland/

–       Laut „LGBT+ Pride 2021 Global Survey” von Ipsos – Selbstdefinition benennt sich 1 Prozent der Erwachsenen „transgender“, „non-binary/con conforming/gender Fluid“. Bei Personen, die vor 1965 geboren wurden, sind es deutlich weniger; unter 1981 bis 1996 Geborenen 2 Prozent; unter 1997 und später Geborenen 4 Prozent. www.ipsos.com/en/lgbt-pride-2021-global-survey-points-generation-gap-around-gender-identity-and-sexual-attraction

Vom Selbstbestimmungsgesetz nicht beantwortete Fragen und neu geschaffene Probleme

Dieses neue Gesetz ist trotz endlos langer Vorlaufzeit Murks. Hier die Gründe für diese Einschätzung:

–       Wenn sich Männer qua Sprechakt zu Frauen erklären können, hätten sie Zugang zu allen Bereichen, die zum Schutz von Frauen und Mädchen geschaffen wurden:  Frauenhäuser, öffentliche Toiletten, Mädchen-/Frauenumkleiden und -duschen in Schulen und Sportstätten, Frauengefängnisse, Frauengesundheitszentren, Zimmer für Frauen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie separierte Bereiche für Frauen und Mädchen in Unterkünften für Geflüchtete. Die TERF-Gruppe (Trans-Exclusionary Radical Feminists), also Gruppe der Trans-ausschließenden radikalen Feministinnen will das keinesfalls. Die Leidtragenden sind ansonsten die Betreiber von Fitnessstudios, Saunen usw.

–       Ungeklärt ist die Wertung von sportlichen Leistungen von Transfrauen (also „biologischen“ Männern) in Wettkämpfen. Starten sie in der Männer- oder in der Frauenklasse bzw. in welcher Mannschaft? Wird es eine dritte und vierte Rekordliste geben müssen?

–       Ungeklärt ist, wie man verhindern kann, dass straffällige Personen gemäß SBGG einfach ihren Namen ändern, um leichter einer Strafverfolgung zu entgehen.

–       Unklar ist auch, ob es mit dem Selbstbestimmungsgesetz und dessen problematischer Umsetzung zu einer weiteren Überlastung der Gerichte kommt. Diese sind ja im Zusammenhang mit „Asyl“-Fragen und mit Tausenden von Fällen, in denen frühere Verstöße gegen das Cannabisverbot zu Tausenden einer Rehabilitierung harren, mehr als überlastet.

–       Unklar ist, wie mit Transmännern bei der Einberufung in die Bundeswehr im Spannungs- und Verteidigungsfall umzugehen ist.

–       Ungeklärt ist, wie Gleichstellungspolitik und Frauen-/Mädchenförderprogramme mit Transfrauen umgehen.

–       Unlar ist, wie die Schulen mit Kindern bzw. deren Klassen umgehen, wenn eines zu einer „Transition“ kommt.

–       Unklar ist, ob Schulen (dritte) Toiletten und Umkleidungsräume schaffen müssen.

–       Unklar ist, welchem Sportunterricht Trans-Kinder zugewiesen werden.

Entmündigung und Konfusion von Eltern?

Vor allem Paragraph 3 des SBGG ist problematisch. Denn: Lehnen Eltern einen Geschlechtswandel eines Kindes zwischen 14 und 18 Jahren gegen dessen Wunsch ab, sind Standesämter verpflichtet, das dem jeweiligen Familiengericht zu melden. Vor diesem Gericht müssen die Eltern dann nachweisen, dass der Geschlechtswandel gegen das „Kindeswohl“ steht. Das läuft auf eine Beweislastumkehr hinaus: Eltern müssen vor Gericht nun nachweisen, dass ihre Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder richtig sind.

Noch weiter geht die Regelung für Kinder zwischen fünf und 14 Jahren. „Bei der Ablehnung eines Wunsches nach Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen müssen das Kindeswohl und der Entwicklungsstand des Kindes im Zentrum stehen“, heißt es im Gesetz. Widersprechen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach einem Geschlechtswandel, wenn das noch nicht einmal 14 Jahre alt ist, werden sie zum Fall fürs Gericht: „Das Familiengericht kann jederzeit von Amts wegen oder auf Anregung der Beteiligten (des Minderjährigen, der Eltern) wie auch Dritter (dem Jugendamt, Beratungsstellen, Vertrauenspersonen) tätig werden.“ Also eröffnen FDP, SPD und Grünen queeren Interessengruppen, Kinder zu ermutigen, ihre Eltern vor Gericht zu bringen. Und nicht nur das: Widersetzen sich Eltern dem Geschlechtswandel etwa eines achtjährigen Kindes, kann das Gericht einen „Ergänzungspfleger“ für die Familien bestellen.

Mit einem neuen Abstammungs- und Kindschaftsrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zudem die ganze Familienpolitik „auf die Höhe der Zeit“ bringen. Es soll etwa eine Co-Mutterschaft für lesbische Paare möglich sein: bestehend aus einer etwa qua Samenspende schwanger gewordenen „Geburtsmutter“ und einer „Mitmutter“. Wenn es nicht schon absurd genug wäre, könnte man fragen: Was ist, wenn diese beiden „Mütter“ eines Tages das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Anspruch nehmen. Werden dann zwei vormalige biologische Frauen („Mütter“) womöglich  als Transmänner zwei „Väter“ sein?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist Folge eines ideologisch motivierten „Transhype“ – mittendrin die Kirchen

Hinter dem “Transhype” steht eine einflussreiche Lobby: die World Professional Association für Transgender Health (WPATH). In Deutschland gibt es zahlreiche entsprechende Gruppierungen. Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung vom 12. April 2024 haben unter insgesamt 54 Organisationen im Juni 2023 bei der Bundesregierung 20 aus dem Spektrum von LSBTIQ (Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen) eine Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz abgegeben.

„Staatlichlicherseits“ angeführt werden sie vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfamilienminsterium Sven Lehmann (Grüne); er ist zugleich der erste „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung. Bekannt wurde er mit folgendem Post: „»Welches Geschlecht ein Mensch hat, kann kein Arzt von außen attestieren«,“

www.spiegel.de/kultur/geschlechtsanpassung-befreit-sich-der-mensch-von-den-grenzen-der-biologie-a-5b85af6d-5d10-49c4-a9ab-e111d4a736a6

Die ewig-morgige „Zeit“ assistiert am 26. Januar 2022 online: Die Vorstellung, Geschlecht habe irgendetwas mit dem Körper zu tun, „die Ideenwelt eines Sechstklässlers.“ https://www.zeit.de/zett/queeres-leben/2022-01/transfeindlichkeit-tessa-ganserer-frauenquote-feminismus

Ministeriell wird der Trans-Hype ohnehin seit Jahren ex- und implizit propagiert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist verlinkt mit der Website www.regenbogenportal.de Dort kann man 26 Seiten lesen zum Thema „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“. Stand 10. Juli 2023 finden wir dort auf Seite 10 den Satz: „Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit der Gabe von sogenannten Pubertätsblockern.“ Das sei allerdings „unumkehrbar“. Implizit wirbt das Familienministerium also weiter (!) für die Einnahme von Pubertätsblockern für Kinder in der Vorpubertät. „Weiter“ heißt: Diese Werbung stammt aus der Regierungszeit von Merkel/Giffey und Co.! Apropos Giffey: Sie postete am 8. März 2022 auf Facebook, zu diesem Zeitpunkt Berlins „Regierende“, den Satz: „Die SPD setzt sich für die Gleichstellung aller Frauen ein – unabhängig ihres sozialen Hintergrunds, ihres Geschlechts (sic!), der sexuellen oder geschlechtlichen Identität …“ https://www.facebook.com/franziska.giffey/photos/a.615415458595333/2653147571488768/?type=3&paipv=0&eav=AfYePeaqxwb1HH67FkjWkYPQv_omGIH9QItu9Z4E0zn8VvClTgziCOyOuxISs1eiK6w&_rdr

Aber nicht nur der Staat mischt hier kräftig auf. Je zwei Stellungnahmen zum Selbstbestimmungsgesetz kamen im Juni 2023 aus dem katholischen bzw. evangelischen Laien-Spektrum; dort überbot man sich bisweilen geradezu euphorisch in der Zustimmung zum SBGG, ja mehr noch: Teilweise ging den Verfassern das SBGG nicht weit genug.

–       Der Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) schrieb 8 Seiten, auf denen er 18-mal ein „begrüßt“ und 37-mal ein Gendersternchen (*) unterbrachte. Der BDKJ will, dass das SBGG sogar noch weiter reicht, das heißt, dass Heranwachsende ab 14 Jahren gänzlich allein über eine Änderung ihres Geschlechtseintrages bzw. ihres Vornamens entscheiden können und dass mit Zustimmung der Eltern dies auch Jüngeren erlaubt sein soll. Die für den Spannungs- und Verteidigungsfall geplante Regelung lehnt der BDKJ ab. (Nur am Rande: Der BDKJ finanziert sich zu je beachtlichen Teilen aus Kirchensteuern und aus Zuwendungen des Bundesfamilienministeriums.)

–       Ähnlich äußerte sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf 7 Seiten, in denen das Gesetzesvorhaben 14-mal „begrüßt“ und 33-mal das Gendersternchen (*) verwendet wird. Auch das ZdK kritisiert die für den Spannungs- und Verteidigungsfall geplante Regelung.

–       Die Diakonie Deutschland hat 5 Seiten vorgelegt, 7-mal „begrüßt“ sie das „Ampel“-Vorhaben, 12-mal mit Gendersternchen (*) unterlegt.

–       Ähnlich äußert sich die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie auf 5 Seiten. Auch sie „begrüßt“ das „Ampel“-Vorhaben (5-mal), 23-mal unterlegt mit Gendersternchen (*).

Internationale Entwicklungen

In Großbritannien und in den USA hat sich das Syndrom „Genderdysphorie“ zum Teil verfünfzigfacht. Eine unrühmliche Rolle in Großbritannien spielt über Jahre hinweg die 1920 gegründete „Tavistock-Klinik“ in London. Dort war ein „Gender Identity Development Service” (GIDS) als pädiatrische Abteilung eingerichtet. Diese Klinik wurde schier zum Tempel für die Trans-Lobby. Dort wurden Pubertätsblocker zum Teil bei Kindern eingesetzt, die noch keine zehn Jahre alt waren, chirurgische Eingriffe wurden am Fließband vorgenommen. Im Frühjahr 2023 wurde „Tavistock“ vom National Health Service (NHS) geschlossen. Siehe www.faz.net/aktuell/feuilleton/schlampige-medizin-die-groesste-britische-genderklinik-tavistock-muss-schliessen-18208918.html#:~:text=Ein%20Mädchen%2C%20das%20ein%20Junge,der%20Behandlung%20nicht%20registriert%20sind. Bis dahin boomte das „Geschäft“. Hatte es 2010 dorthin noch 138 Überweisungen durch Ärzte gegeben, waren es 2020 bereits 2.383, 2021 mehr als 5.000: insgesamt wurden in „Tavistock“ geschätzt rund 19.000 Geschlechtsumwandlungen vorgenommen. Viele Betroffene klagen jetzt vor Gericht. www.nzz.ch/international/buch-zu-gender-klinik-tavistock-freigiebig-mit-pubertaetsblockern-ld.1725540?reduced=true Die englische Gesundheitsbehörde National Health Service NHS hat den Einsatz von Pubertätsblockern bei sogenannten „Transkindern“ verboten. Begründung: Über die langfristigen Wirkungen viel zu wenig bekannt. www.emma.de/artikel/england-verbietet-pubertaetsblocker-340941

In Deutschland gibt es übrigens über 60 auf „Transmedizin“ spezialisierte Kliniken, 4 davon sind Universitätskliniken. Bezeichnend: In einigen dieser Kliniken rangiert die Transmedizin unter „Plastisch-Ästhetische Chirurgie“. In München zum Beispiel die Dr.-Lubos-Kliniken mit 60 Ärzten, 20 davon im Bereich „Transmedizin“. Die Klinik wirbt mit dem Slogan „Schritt für Schritt zum wahren Ich“

Wehe, man macht nicht auf „queer“

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat den Bundesliga-Verein Bayer 04 Leverkusen am 30. Januar 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt. Grund dafür ist ein Spruchband, das Fans des Vereins am 25. November 2023 bei einem Auswärtsspiel ihres Vereins bei Werder Bremen gezeigt hatten. Darauf war zu lesen: „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter“. Der Verein akzeptierte das jetzige Urteil, wodurch es rechtskräftig ist. 6000 der insgesamt 18.000 Euro kann Bayer 04 Leverkusen für sogenannte präventive Maßnahmen gegen ein entsprechendes Fehlverhalten nutzen.

Am 3. Februar 2024 hatten die Fans des Drittligisten Dynamo Dresden sich ein Beispiel an den Leverkusen-Anhängern genommen. Beim Auswärtsspiel gegen den FC Ingolstadt war auf einem Transparent zu lesen: „Es gibt nur einen lächerlichen DFB… und zwei Geschlechter!“ Der „Tagesspiegel“ schreibt am 6. Februar 2024 erbost: „Es ist nicht das erste Mal, dass Fans des sächsischen Vereins durch Queerfeindlichkeit auffallen. Bereits im vergangenen Jahr stand auf einem Banner: „Stoppt LGBTQ-Propaganda!“. Damals dauerte es zwei Tage, bis der Verein sich in einer öffentlichen Stellungnahme entschuldigte und ankündigte, den Vorfall zu untersuchen.

Queer- und Trans-„Pädagogik“ seit Jahren praktiziert

Diese Art von „Pädagogik“ hat schon lange vor den neuen Personenstandsgesetz und dem Selbstbestimmungsgesetz Fuß gefasst – in einigen deutschen Ländern mehr, in anderen weniger, sehr intensiv in Berlin. Beispiel:

–       2011 präsentierte Berlins Schulsenat einen »Medienkoffer« als Teil der Initiative »Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt«. Diese Initiative war 2009 einstimmig von allen (!) Fraktionen des Abgeordnetenhauses beschlossen worden. Zusammengestellt wurde der Koffer von »Queerformat«, einem Verbund von Vereinen, die über »lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender-Lebensweisen« aufklären wollen. In einer Handreichung für Lehrer finden sich Unterrichtsbeispiele, in denen Heranwachsende pantomimisch »Orgasmus«, »Porno« oder »Sado-Maso« darstellen sollen. Und in Rollenspielen sollen sie ein Coming-out üben, zum Beispiel, um der Familie ihre Homosexualität zu beichten.

–       Seit 2017 gibt es für Berlins Kitas eine 140 Seiten starke, amtliche Handreichung mit dem Titel: »Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben«. Der Untertitel verrät, wohin die Reise geht: »Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik – Handreichung für pädagogische Fachkräfte der Kindertagesbetreuung.« Verantwortlich zeichnet dafür, neben der Schulsenatorin, unter anderem »QUEERFORMAT«. Es folgen die Kapitel »Geschlechtervielfalt: Von der Zweigeschlechtlichkeit zur Vervielfältigung von Geschlecht«; »Papi, Papa und ich! Zur Situation von Kindern aus Regenbogenfamilien«; »Ich bin nicht Emil, ich bin Charlotte«. Im Vorwort zur Handreichung heißt es: »In vielen Kitas gibt es einen Murat, der gerne Prinzessin spielt, eine Alex, die bei lesbischen, schwulen oder transgeschlechtlichen Eltern zu Hause ist, oder einen Ben, der nicht länger Sophie heißen möchte. Bei aller Verunsicherung, die Transgeschlechtlichkeit oder Intergeschlechtlichkeit auslösen können, registrieren wir den starken Wunsch der Kolleg_innen, mehr Wissen zu erlangen und das jeweilige Kind pädagogisch bestmöglich zu unterstützen. Mit dieser Handreichung wollen wir dazu beitragen, Sie als Fachkräfte der frühen Bildung umfassend sachlich zu informieren und Ihnen Empfehlungen für ein inklusives pädagogisches Handeln im Umgang mit Geschlechtervielfalt und Familienvielfalt an die Hand zu geben.« Apropos »Murat«: Was wohl seine türkischen Eltern davon halten?

–       Regelmäßig, so etwa in München, lässt man Männer als Dragqueens im Kindergarten auftreten – das ist ein Mann, der sich im Habitus als Frau ausstattet. Polemik am Rande: Aber man will Kindern aus „anti-rassistischen“ Gründen verbieten, sich als Indianer zu verkleiden

Kirchen schon zuvor auf dem Queer- und Trans-Trip

Der Katholikentag von Ende Mai 2022 in Stuttgart wies 1.500 Veranstaltungen aus. Unter diesen 1.500 Veranstaltungen hatten 65 mit Gender und Co. zu tun. Etwa Foren mit folgenden Titeln: „Jesus liebt Trans*“ oder „Johannesevangelium queer gelesen“. Kein Wunder, wenn Kommentatoren sich Gedanken machen, ob Maria und Josef in einer offenen Patchwork-Beziehung gelebt hätten und die Zeugung Jesu ohne Penetration, also „antipatriarchal“, geschehen sei. https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus239075005/Katholikentag-und-Gender-Rhetorik-Gott-ist-groesser-als-Genitalien.html

Das Bistum Hildesheim etwa hatte bereits am 11. Juni 2021 eine Fibel „Geschlechtersensible Sprache“ herausgegeben (auf der Website des Bistums mittlerweile nicht mehr zu finden).

Die Katholische junge Gemeinde (KjG) möchte seit April 2022 zukünftig „Gott+“ (ist Gott tot?) schreiben, der Bund Deutscher Katholischer Jugend hatte bereits Monate zuvor mit der Schreibweise „Gott*“ sympathisiert. www.katholisch.de/artikel/31737-kjg-ueber-genderstern-maennliches-weisses-gottesbild-greift-zu-kurz

Siehe auch den Evangelischen Kirchentag vom Juni 2023 in Nürnberg mit seinen rund zweitausend Einzelveranstaltungen: darunter 33mal „Queer“, 32mal Gender, 21mal Feminismus, 20mal Migration. Wenn man 16 Jahre alt war, konnte man ins Theater gehen. Aufgeführt wird „Vulva reloaded – Ein starkes Stück für alle Geschlechter.“ Das „grüne“ Mitglied des Bundestag Tessa Ganserer redet andernorts mit drei anderen über „Trans*Hype! – Echt jetzt“. In seiner Abschlusspredigt wirbt Pastor Quinton Ceasar schließlich unter anderem Inklusion der LGBT-Gemeinde. Der Höhepunkt seiner Predigt war: „Gott ist queer.“ Der abtreibungskritischen „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) hatte man übrigens eine Teilnahme und einen Stand im Rahmen des „Marktes der Möglichkeiten“ verwehrt. www.merkur.de/deutschland/kirchentags-geht-viral-ceasar-pastor-gott-ist-queer-abschlusspredigt-evangelischer-92337783.html

Die Evangelische Akademie Tutzing bot für den 1. Mai 2022 einen Vortrag von Frau Prof. Dr. Renate Jost an: „“G*tt – m/w/d: Feministisch-theologische Blicke auf G*tt und Geschlecht im Buch Exodus und anderen biblischen Texten“. www.ev-akademie-tutzing.de/veranstaltung/geschlecht-eine-persoenliche-politische-geschichte/

Das evangelische „Sonntagsblatt“ vom 6. Mai 2022 bietet zum Muttertag einer „Gender-Expertin“ und Professorin für Soziale Arbeit Universität Bielefeld, Barbara Theissen, eine Plattform und lässt sie schreiben: „Der Muttertag befördert überholte Geschlechter-Stereotype“

Alles in allem eine gigantische Verirrung

Die sich „wissenschaftlich“ gebende Gendertheorie ist ein Hort der Irrationalität. Um das zu sehen, muss man sich etwa nur einmal mit den Texten der US-„Philosophin“ Judith Butler, der wohl einflussreichsten Vertreterin der Gendertheorie, beschäftigen. Sie leugnet gegen jegliche wissenschaftliche Evidenz und den gesunden Menschenverstand die Existenz des biologischen Geschlechts. So schreibt sie in ihrem Buch „Körper von Gewicht“: „Das ‚biologische Geschlecht‘ wird nicht mehr als ein körperlich Gegebenes ausgelegt, dem das Konstrukt des sozialen Geschlechts künstlich auferlegt wird, sondern als eine kulturelle Norm, die die Materialisierung von Körpern regiert.“ Ein klarer Fall von magischem Denken!

Zweigeschlechtlichkeit ist nun einmal die Basis der Fortpflanzung. Sie ist das Resultat von mehr als einer Milliarde Jahren Evolution. Der Mensch kann sich in seinem Optimierungswahn davon nicht emanzipieren. Menschsein und reife Entwicklung heißt eben auch: Man macht aus dem, was man hat, das Beste.

Papst Franziskus nannte den Genderismus unumwunden „die hässlichste Gefahr“ unserer Zeit, weil er die Unterschiede zwischen Mann und Frau auszulöschen versuche und dadurch „alles gleich macht“. Diese Unterschiede, vor allem die „fruchtbare ‚Spannung‘“ zwischen den Geschlechtern, gehören laut Papst aber gerade zum Kernbestand des Menschseins.

www.die-tagespost.de/kirche/aktuell/der-papst-brandmarkt-die-irrationalitaet-der-genderideologie-art-248725?wt_mc=o.email…newsletterDate=2024-03-04.newsletterId=3

Es sei an die Genesis erinnert: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie (Gen 1,28). Auch als Frau schuf er sie, als Mutter, nicht wie es verschiedentlich schon heißt: als „gebärende Person“. Oder wie ganz „woke“ ARD-Journalistinnen zum Muttertag 2023 schrieben: „entbindende Person“. Welche frauen- und mütterverachtend Bosheit!

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