Roman Polanski vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen

Roman Polanski vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen

Regisseur Roman Polanski (90) hat vor einem Gericht in Frankreich einen Erfolg feiern können. Die dort zuständige Pressekammer bewertete Aussagen des 90-Jährigen als nicht verleumderisch, wie unter anderem „The New York Times“ berichtet. Laut des Berichts war der Filmemacher nicht persönlich vor Ort, um dem Urteil beizuwohnen.

Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis (56) hatte einen Verleumdungsprozess gegen Polanski in die Wege geleitet. Die inzwischen 56-Jährige wirft ihm vor, sie im Jahr 1983 und im Alter von 16 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Doch nicht wegen dieser angeblichen Straftat reichte Lewis Klage ein, sondern wegen Aussagen, die Polanski diesbezüglich in einem Interview aus dem Jahr 2019 getätigt hatte.

Verleumdung oder Meinungsfreiheit?

Im Gespräch mit der französischen Zeitschrift „Paris Match“ hatte er den Vorwurf von Charlotte Lewis als „abscheuliche Lüge“ und als Versuch, ihn „zum Monster zu machen“, bezeichnet. Die Schauspielerin reichte daraufhin ihre Verleumdungsklage ein, die seit Anfang März dieses Jahres vor einem Pariser Gericht verhandelt wurde. Dort kam man nun zu dem Schluss, dass sich Polanskis getätigte Aussagen im Rahmen seiner Meinungsfreiheit bewegten und entschied folglich auf Freispruch.

Roman Polanskis Anwältin Delphine Meillet wird mit den Worten zitiert, diese Entscheidung sei „ein extrem wichtiger Tag für die Rechte“ des Regisseurs. Die Gegenseite prüfe hingegen bereits die Möglichkeiten, gegen das Urteil in Revision zu gehen: „Für uns ist es noch nicht vorbei“, habe Lewis nach dem für sie enttäuschenden Urteilsspruch gesagt.

Nächstes Jahr geht es in den USA weiter

Unabhängig von diesem Ausgang muss sich Polanski im kommenden Jahr in einem weiteren Gerichtsprozess verantworten. Ein Zivilprozess in den USA soll im August 2025 gegen ihn beginnen. Dem Filmemacher wird Vergewaltigung vorgeworfen, die entsprechende Klage wurde laut Berichten im Juni 2023 eingereicht.

Ein Richter in Santa Monica setzte wiederum Mitte März dieses Jahres den Verhandlungstermin fest, nachdem die in Kalifornien lebende Klägerin die Klage im Rahmen eines Gesetzes eingereicht hatte, das die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch verlängert. Die angebliche Tat soll sich im Jahr 1973 ereignet haben. Den Vorwürfen zufolge habe Roman Polanski die damals minderjährige Frau unter Alkohol gesetzt und vergewaltigt. Auch diesen Vorwurf streitet Polanski vehement ab.

(stk/spot)

Bild: Roman Polanski lebt schon seit Jahrzehnten nicht mehr in den USA. / Quelle: Denis Makarenko/Shutterstock

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