Die Anwälte des inhaftierten Musikers Sean „Diddy“ Combs (54) gehen offenbar in den Angriffsmodus über. Wie US-Medien übereinstimmend berichten, versucht das Anwaltsteam des Rappers nun, die Namen der mutmaßlichen Opfer in dem Strafverfahren zu erfahren. Bislang verweigert die Bundesstaatsanwaltschaft die Herausgabe der Klarnamen, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und um zu verhindern, dass die Klägerinnen und Kläger unter Druck gesetzt werden können.
Dazu reichten Diddys Anwälte am Dienstag entsprechende Dokumente ein, wie unter anderem „TMZ“ berichtet. Ein Bundesrichter soll die Staatsanwaltschaft demnach anweisen, die Namen herauszugeben, damit die Verteidigung sich überhaupt erst konkret mit den Vorwürfen auseinandersetzen könne. Andernfalls, so das Argument von Diddys Team, könne man eine vernünftige Verteidigung überhaupt nicht organisieren. Dem Rapper wird zigfach vorgeworfen, zahlreiche Männer und Frauen „missbraucht, bedroht und genötigt“ zu haben, um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen. Teilweise soll es sich bei den Opfern auch um Minderjährige handeln.
Ist „Opfer 1“ Diddys Ex-Freundin Cassie?
In den Unterlagen heißt es außerdem, dass Diddy nur wenn er die Namen wüsste „umfangreiche Beweise“ vorbringen könne, die die „Interaktionen mit den angeblichen Opfern“ als „einvernehmlich“ enttarnen würden. Die Behörden sollen nun endlich Ross und Reiter nennen, wer genau „nicht einvernehmliche Handlungen“ durch Combs vor Gericht und den Strafverfolgungsbehörden vortragen würde.
In der 14-seitigen Anklageschrift ist bislang nur von „Opfer 1“, „Opfer 2″, Opfer 3“, usw. die Rede. Medien spekulieren, dass es sich beim „Opfer 1“ um seine Ex-Freundin Cassie (38) handeln solle. Auch Diddys Anwälte gehen aufgrund der Zeugenaussagen davon aus, dass es sich bei „Opfer 1“ um die Musikerin handelt. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme von „TMZ“ bezüglich der Klarnamen bislang ab.
Diddy sitzt seit September in einem Gefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn in Untersuchungshaft. Mehrfach lehnte das Gericht eine Freilassung auf Kaution ab. Der Prozess soll im Mai 2025 beginnen. Es wird aktuell nicht erwartet, dass der Musiker vor den Verhandlungen noch einmal auf freien Fuß gesetzt wird. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.
(dr/spot)
Bild: Immer mehr Frauen und Männer erheben schwere Vorwürfe gegen Sean „Diddy“ Combs. / Quelle: Andrea Raffin/Shutterstock.com