Profifußballer Jérôme Boateng (34) steht seit diesem Donnerstag (20. Oktober) erneut in München vor Gericht. Im September 2021 war der Weltmeister von 2014 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Alle Beteiligten hatten anschließend Berufung eingelegt. Aussagen will Boateng im Berufungsverfahren nicht. „Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern“, sagte sein Anwalt laut „Focus“ zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I.
Verständigungsangebot abgelehnt
Zuvor hatte Boateng bereits einen Vorschlag der Verständigung abgelehnt. Die Kammer habe vorgeschlagen, dass der Prozess „schnellstmöglich zu Ende gebracht wird“, erklärte der Richter. Er empfahl dem Fußballer, „den Vorschlag anzunehmen. Das wäre das Beste für alle Beteiligten“. Boatengs Anwalt erklärte jedoch, dass sie das Angebot ablehnten. Sein Mandant sei der Meinung, das Angebot sei nicht mit seinem Gewissen vereinbar, vor allem nicht in Hinsicht auf seine drei Kinder. Der Fall muss damit samt Zeugen komplett neu aufgerollt werden.
Der Ex-Nationalspieler musste sich 2021 wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Eine ehemalige Partnerin hatte ihm vorgeworfen, von Boateng im Jahr 2018 attackiert worden zu sein. Die Vorwürfe hat er zurückgewiesen.
Ein Urteil könnte bereits am zweiten Prozesstag am kommenden Freitag (21. Oktober) fallen.