Düsseldorf, 05.03.2025 (lifePR) – Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, welches entschied, dass jemand, der krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, keinen Anspruch auf Krankengeld hat (Az.: L 16 KR 61/24).
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