Karlsruhe, 14.03.2025 (lifePR) – Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe wird am 25. März 2025 über die Einführung einer Steuer auf Übernachtungen (City Tax) in Beherbergungsbetrieben entscheiden. Hierzu haben Stadtverwaltung Karlsruhe, DEHOGA Baden-Württemberg |Karlsruhe und IHK Karlsruhe einen gemeinsamen Konzeptvorschlag erarbeitet (Foto zum Herunterladen siehe hier).
Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz erläutert: „Seit Sommer 2023 steht die Stadtverwaltung in engem Austausch mit DEHOGA und IHK Karlsruhe. Ich freue mich sehr darüber, dass wir nach vielen konstruktiven Gesprächen dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einen gemeinsamen Konzeptvorschlag zur Ausgestaltung einer City Tax unterbreiten können, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.“
Die Eckpunkte des gemeinsam erarbeiteten Konzeptvorschlags stellen sich wie folgt dar:
Karlsruhe wählt aufgrund der Anregungen des DEHOGA bewusst ein sehr einfaches Modell, um die Beherbergungsbetriebe nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. So soll zum 1. Juli 2025 anstelle eines prozentualen Steuersatzes ein pauschaler Steuersatz angewendet werden: Von Juli bis Dezember 2025 werden 3,50 Euro, in den Jahren 2026/2027 4,00 Euro und ab dem Jahr 2028 4,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung berechnet.
Steuerpflichtig ab dem 1. Juli 2025 wäre der Beherbergungsgast, der in Karlsruhe in einem Beherbergungsbetrieb (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, AirBnB etc.) übernachtet. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in besonderen Situationen.
Da die City Tax wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden ist, soll ein Beirat zur Ausarbeitung von zweckorientierten Verwendungsvorschlägen für die zuständigen städtischen Gremien gegründet werden. Maßgeblicher Schwerpunkt soll die Sicherung bestehender touristischer Maßnahmen sowie Vorschläge für neue Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des touristischen Standorts Karlsruhe sein. Die Zusammensetzung des Beirats – unter anderen DEHOGA, IHK Karlsruhe, KTG, KME und Stadtverwaltung – sowie die notwendige Geschäftsordnung soll im Laufe des Jahres dem Gemeinderat durch die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Patrick Seiffert, Vertreter des DEHOGA Baden-Württemberg, erklärt: „Wesentlicher Punkt in der Ausgestaltung der City Tax ist für uns als Branchenverband, dass der Gast mit seiner „on-top“ Abgabe in die Steigerung der Attraktivität des Tourismusstandorts Karlsruhe investiert.
Eine weitere finanzielle Belastung unserer Mitgliedsbetriebe konnte somit – insbesondere in Zeiten herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und hoher Hotelkapazitäten -ausgeschlossen werden. Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns mit der Stadtverwaltung auf eine tragfähige, bürokratiearme und planbare Lösung verständigt.
Die City Tax macht den Weg frei für notwendige Investitionen in den Tourismusstandort Karlsruhe, die wir ausdrücklich begrüßen.“
Destination auf Erfolgskurs
Befürchtungen, dass die Gästezahlen durch die Einführung der City Tax sinken könnten, gibt es bei den Karlsruher Touristikern nicht, bestätigt Pascal Rastetter, Geschäftsführer der KTG. Dafür sei die Destination zu sehr gefragt: „Gerade erst haben wir die Tourismusbilanz für 2024 erhalten und blicken mit rund 1.309.400 Übernachtungen auf das erfolgreichste Tourismusjahr aller Zeiten zurück.“
Erste Kooperation: digitales Hotelstelen-Projekt
Als erste Kooperation zwischen Stadtverwaltung, DEHOGA und IHK Karlsruhe soll noch 2025 das digitale Informationsstelenprojekt der KTG zur Bespielung der Hotels mit touristischen Inhalten (Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, Kultur, Erlebnis- und Gastronomieangeboten etc.) sowie allgemeinen Informationen zur Destination umgesetzt werden.
Ab April wird die Stadt Karlsruhe weitere Informationen zur Einführung der City Tax unter www.karlsruhe.de/citytax bereitstellen.