Spaniens ehemaliger König Juan Carlos I. (85) hat einen großen Erfolg vor einem Gericht in London erringen können. Wie die britische Presse berichtet, wurde dort von der zuständigen Richterin Rowena Collins Rice des High Court eine Zivilklage abgewiesen, die von der dänisch-deutschen Geschäftsfrau Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn (59) eingereicht worden war. Die frühere Geliebte von Juan Carlos I. hatte dem spanischen Royal vorgeworfen, sie ausspioniert und belästigt zu haben und forderte eine Schadensersatzsummer von umgerechnet rund 145 Millionen Euro.
Die 59-Jährige hatte demnach angegeben, von 2004 bis 2009 die Geliebte des Vaters von König Felipe VI. (55) gewesen zu sein. Nach der Trennung, so der Vorwurf, habe er sie illegal überwacht und so zu „großem psychischen Leid“ bei ihr gesorgt. Das Londoner Gericht wies die Klage nun jedoch ab, da Juan Carlos I. nicht in Großbritannien lebt und der Fall folglich dort nicht zulässig sei.
Aus einem Statement von Juan Carlos I. zitiert die „Daily Mail“: „Während Seine Majestät Juan Carlos den Energie- und Ressourcenaufwand bedauert, der mit dem Verfahren verbunden war, begrüßt er dennoch die Entscheidung des Londoner High Court, die wenig überraschend seine Unschuld bestätigt.“
Ist der Disput damit beendet?
Unklar ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung damit grundsätzlich abgeschlossen sein wird. Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn zeige sich von dem Beschluss des Gerichts jedenfalls „zutiefst enttäuscht“ und denke nun „über alle Optionen nach“, wie „Bild“ die Unternehmerin zitiert. Es sei „entmutigend zu sehen, dass Opfer von Belästigung oft Schwierigkeiten haben, in unserem Rechtssystem Gerechtigkeit zu finden“.
In der Tat ranken sich um Juan Carlos I. allerlei Skandale, die erst vor kurzem in einer Doku namens „Juan Carlos – Liebe, Geld, Verrat“ aufgearbeitet wurden. In der Sky-Produktion kam seine Ex-Geliebte ebenfalls zu Wort und erhob schwere Vorwürfe.
(stk/spot)
Bild: Juan Carlos I. dankte 2014 als spanischer König ab. / Quelle: Gil Corzo/Shutterstock.com