Der Reality-TV-Darsteller Yasin Mohamed (35) ist wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er seine damalige Mitstreiterin Sophie Imelmann (30) nach den Dreharbeiten zu „Love Island VIP“ in einem Hotelzimmer in Griechenland gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Wie die „tz“ berichtet, verhängte das Gericht am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Zusätzlich muss Mohamed 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, wie der „Berliner Kurier“ berichtet.
„Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden“, sagte die Richterin laut „tz“ bei der Urteilsverkündung. „Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“ Das Gericht sei überzeugt, dass Mohamed ein deutliches Nein von Imelmann wahrgenommen und verstanden habe. Dennoch habe er sich darüber hinweggesetzt.
Vorfall nach Dreharbeiten in Griechenland
Der Vorfall soll sich im Sommer 2024 nach den Dreharbeiten zur RTLzwei-Datingshow „Love Island VIP“ ereignet haben. Mohamed und Imelmann hatten sich in der Sendung kennengelernt und diese gemeinsam als Paar verlassen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ während des Prozesses berichtete, waren die beiden nach einem Streit in getrennte Hotelzimmer gegangen. Imelmann suchte später Mohameds Zimmer auf, um die Auseinandersetzung zu klären.
Dort kam es zunächst zu einvernehmlichen Küssen und körperlicher Nähe. Imelmann habe jedoch deutlich gemacht, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. Nach ihrer Schilderung vor Gericht habe sie Angst vor einer Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten gehabt. Trotzdem sei Mohamed zweimal ohne Kondom in sie eingedrungen, berichtet die „tz“.
Mohamed bestritt die Vorwürfe. Seine Verteidigung erklärte, er habe die Situation als einvernehmlich wahrgenommen.
Sophie Imelmann bricht nach Urteil in Tränen aus
Das Gericht bezeichnete den Fall als „stark untypische Vergewaltigung“. Das Geschehen sei von einem „sehr ambivalenten Verhalten“ geprägt und in eine möglicherweise entstehende Beziehung eingebettet gewesen. Das ändere jedoch nichts daran, dass ein Nein zu respektieren sei. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen bedeuteten nicht automatisch die Zustimmung zu weiteren Praktiken.
Die Verteidigung hatte Imelmanns Verhalten im Prozess infrage gestellt und ihr eine „Medien-Inszenierung“ vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, dass ihre Schilderungen über längere Zeit hinweg konstant geblieben seien.
Nach der Urteilsverkündung brach Imelmann im Gerichtssaal in Tränen aus. „Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte“, sagte sie dem „Berliner Kurier“. Mohameds Verteidigung kündigte unmittelbar an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
(ncz/spot)
Bild: Ein Gericht hat Reality-Teilnehmer Yasin Mohamed der Vergewaltigung schuldig gesprochen. / Quelle: Robert Schmiegelt / Future Image






