Marius Borg Høiby (29), der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit (53), bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Berufungsgericht Borgarting am Mittwoch entschieden, wie unter anderem der norwegische Rundfunk NRK und die Tageszeitung „Dagbladet“ übereinstimmend berichten.
Høiby, der zuvor im Gefängnis saß, lebt seit Juli 2026 mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum, einem Anwesen des Königspaares. Bei einer Haftanhörung am 2. November hatten Høibys Anwälte Daniel Storrvik und Alexander Greaker die Freilassung ihres Mandanten beantragt. Der 29-Jährige habe es unter der bisherigen Regelung „sehr schwer“, argumentierte Storrvik. Die Situation sei angeblich „unerträglich“.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verlängerung der bisherigen Regelung gefordert. Am Montagnachmittag hatte das Bezirksgericht Oslo dann die Freilassung Høibys angeordnet. Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Beschwerde ein und beantragte eine Verlängerung der Untersuchungshaft um vier weitere Wochen. Storrvik erklärte der Tageszeitung „Verdens Gang“, dass das Team mit dem Ergebnis „sehr zufrieden“ sei. Høiby sei erleichtert, aber auch auf das Kommende gefasst, da die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war.
Die Entscheidung vom Mittwoch
Am heutigen 4. November wurde die Beschwerde dann vor dem Berufungsgericht Borgarting behandelt. In diesem Rahmen wurde der Beschluss, Høiby aus der Untersuchungshaft zu entlassen, aufgehoben. Laut „Dagbladet“ nennt das Berufungsgericht als entscheidenden Grund für den Verbleib in Untersuchungshaft insbesondere die Gefahr, dass der 29-Jährige Alkohol und Drogen konsumieren könnte. In diesem Zusammenhang sehe das Gericht ein hohes Risiko, dass Høiby weitere Straftaten begehen könnte.
Ein Alkoholtest und Folgetests während der Untersuchungshaft Høibys sollen zuletzt positiv ausgefallen sein. Einen Verstoß gegen das Verbot des Konsums von Substanzen sehe das Berufungsgericht als „besonders besorgniserregend“. Høiby habe demnach erklärt, dass das positive Ergebnis angeblich auf Mundwasser und vergorenen Apfelsaft zurückzuführen sei. Dies habe das Gericht als nicht glaubwürdig eingestuft.
Daneben habe es keine verzeichneten Verstöße gegeben, seit sich Høiby auf Skaugum befindet. Die Staatsanwaltschaft habe den mutmaßlichen Verstoß gegen die Auflagen der Untersuchungshaft allerdings besonders hervorgehoben. Die Polizeianwältin Oda Karterud erklärte „Dagbladet“, dass bei einem mutmaßlichen Verstoß erwogen werde, Høiby zurück in eine reguläre Untersuchungshaft zu verlegen. Storrvik hege unterdessen Zweifel an den Umständen der durchgeführten Tests. Sein Mandant bestreite, freiwillig Alkohol konsumiert zu haben.
Verteidiger besprechen das weitere Vorgehen
Die Verteidiger teilten nach dem Beschluss des Berufungsgerichts norwegischen Medien mit: „Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht, nehmen die Entscheidung des Berufungsgerichts jedoch zur Kenntnis. Wir werden nun die Begründung des Gerichts gründlich prüfen und mit Høiby das weitere Vorgehen besprechen.“
Der Beginn eines Berufungsprozesses im Fall Høiby ist für kommenden Februar angesetzt. Er war im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht und häuslicher Gewalt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Entscheidung des Gerichts in diesen Punkten hatte er Berufung eingelegt.
(wue/spot)
Bild: Nachdem am Montag zunächst eine Freilassung angeordnet wurde, bleibt Marius Borg Høiby doch in Untersuchungshaft. / Quelle: imago/Bestimage / Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen





