Das Berufungsverfahren gegen Marius Borg Høiby (29) soll am Dienstag, dem 9. Februar 2027, vor dem Berufungsgericht Borgarting beginnen. Das berichtet der norwegische öffentlich-rechtliche Rundfunk „NRK“. Vorläufig sind demnach 16 Tage für die Verhandlung vorgesehen. Der letzte Verhandlungstag wäre dann der 5. März. Richter Frode Elgesem wurde zum Vorsitzenden des Gerichts ernannt, heißt es weiter.
Høiby war im Juni von einem Osloer Gericht wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, häuslicher Gewalt und weiterer Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Verurteilung wegen der beiden Vergewaltigungen sowie der Misshandlung einer Ex-Freundin hatte der Sohn von Königin Mette-Marit (53) Berufung eingelegt.
Mit Überwachung auf Skaugum
Høibys Untersuchungshaft wurde Anfang September um weitere vier Wochen verlängert. Er verbringt sie mit elektronischer Überwachung auf dem royalen Anwesen Skaugum. Sein Verteidiger Petar Sekulic erklärte, sein Mandant habe der Verlängerung zwar zugestimmt, sei damit inhaltlich aber weiterhin nicht einverstanden. Man habe jedoch zusätzlichen Streit und Aufmerksamkeit vermeiden wollen.
Für die Beisetzung von König Harald (1937-2026) erhielt Høiby eine Sondergenehmigung. Am 9. September war er gemeinsam mit seinen Halbgeschwistern in Oslo zu sehen und nahm an der Trauerfeier im Dom teil. Anschließend war er auch bei der privaten Zeremonie in der Schlosskirche auf der Festung Akershus dabei, wo Harald beigesetzt wurde.
Marius Borg Høiby ist kein offizielles Mitglied des norwegischen Königshauses. Königin Mette-Marit brachte ihn mit in die Ehe mit dem heutigen König Haakon (53). Der 29-Jährige wuchs ab dem Schulalter mit seinen beiden Halbgeschwistern, Kronprinzessin Ingrid Alexandra (22) und Prinz Sverre Magnus (20), bei Haakon und seiner Mutter auf Skaugum auf.
(hub/spot)
Bild: Marius Borg Høiby: Anfang 2027 steht er wieder vor Gericht. / Quelle: imago images/PPE




