Stuttgart, 10.08.2026 (lifePR) – Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.
Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.
Komplexe Rollenverteilung schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Eine zentrale Rechtsunsicherheit liegt bereits in der ersten unternehmerischen Hürde: der Rolleneinordnung. Lässt ein Unternehmen bspw. Verkaufsverpackungen von einem Dritten herstellen, gestaltet diese jedoch mit eigenem Logo oder Design, gilt es selbst als Erzeuger und muss den vollständigen Pflichtenumfang erfüllen. Bezieht er dieselbe Verpackung ohne Markenlogo „von der Stange“ treffen die Pflichten primär den Produzenten der Verpackung. Die Abgrenzung der verschiedenen Rollen ist in der Praxis häufig schwer nachvollziehbar und erhöht den Umsetzungsaufwand erheblich.
Der weniger als zwei Wochen vor Anwendungsbeginn veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog beseitigt diese Unsicherheiten nur teilweise. So wurde z.B. die vorherige Annahme, dass bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag mit der notwendigen Kennzeichnung nachgerüstet werden müssen, durch den Katalog zu spät revidiert, sodass dieser für Unternehmen keine Entlastung mehr bringt.
Auch die auf Erzeuger zukommenden Pflichten sind äußerst umfangreich – jeder individuelle Bestandteil der Verpackung, wie z.B. Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere, Versandkartons usw. muss künftig mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Kontaktinformationen gekennzeichnet werden. Ab 2028 kommen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu. Ab 2030 gelten weitere Anforderungen an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit sowie den ungenutzten Raum von Versand- und Umverpackungen.
Unabhängig von der Rolle gelten diverse Verpackungen zudem als systembeteiligungspflichtig – die Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Da es EU-weit kein einheitliches Registrierungssystem gibt, muss dieses für jedes Land einzeln erfolgen. Alleine dies stellt für kleine und mittelständische Unternehmen einen erheblichen Aufwand dar. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kritisiert: „Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechnet, führt seinen eigenen Anspruch ad absurdum. Mit den politischen Versprechen von Bürokratieabbau und mehr Wettbewerbsfähigkeit hat das nichts zu tun.“
Systembeteiligungspflicht für Etiketten und Kleiderbügel auf den Prüfstand
Kritisch bewertet Südwesttextil auch die Einordnung sämtlicher Etiketten als Verpackungen. Rein informationstragende Etiketten erfüllen regelmäßig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienen ausschließlich der Produktkennzeichnung sowie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Unter diesem Aspekt fordert der Verband, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszunehmen. Bis dahin sollte zumindest die Systembeteiligungspflicht für diese entfallen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Auch die Bewertung von Kleiderbügeln als systembeteiligungspflichtig sollte aus Sicht von Südwesttextil stärker an der tatsächlichen Nutzung ausgerichtet werden. Diese werden im privaten Haushalt häufig weiterverwendet und fallen daher vielfach nicht typischerweise als Abfall an. Diese tatsächliche Nutzung sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden, um die in der Praxis bereits etablierte Wiederverwendung nicht durch zusätzliche Pflichten zu erschweren.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fordert: „Regelungen müssen sich an der tatsächlichen Funktion eines Produkts orientieren. Wo Etiketten ausschließlich informieren und Kleiderbügel vielfach weiterverwendet werden, führen zusätzliche Pflichten vor allem zu mehr Bürokratie – ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Verbraucher.“
