Staatsanwaltschaft fordert höhere Haftstrafe für Marius Borg Høiby

Staatsanwaltschaft fordert höhere Haftstrafe für Marius Borg Høiby

Marius Borg Høiby (29) könnte sich mit der Berufung gegen seine Haftstrafe ins eigene Fleisch schneiden. Die Osloer Staatsanwaltschaft hat entschieden, in einem möglichen Berufungsverfahren gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) ein höheres Strafmaß zu fordern. Das meldet unter anderem die norwegische Tageszeitung „Aftenposten“ unter Berufung auf die Nachrichtenagentur NTB.

Auslöser ist Høibys eigener Antrag: Erst in dieser Woche hatte er offiziell Berufung gegen seine Verurteilung zu vier Jahren Haft eingelegt. Genau diese Gelegenheit will die Anklage nun nutzen, um das Urteil der ersten Instanz erneut prüfen zu lassen – allerdings mit umgekehrtem Ziel.

Strafniveau „in Entwicklung“

Staatsanwalt Sturla Henriksbø, der den Fall in Oslo vertreten hatte, begründet den Vorstoß mit der Entwicklung der Rechtsprechung. „Das Strafniveau für Vergewaltigung und Misshandlung in nahen Beziehungen ist in Entwicklung, und das Bezirksgericht hat ein niedrigeres Strafniveau zugrunde gelegt als die Staatsanwaltschaft. Wir wünschen uns eine erneute Bewertung des Strafmaßes, falls das Berufungsgericht den Fall ohnehin verhandelt“, erklärte er laut den Medienberichten.

Eine eigenständige Berufung legt die Anklage hingegen nicht ein. Auch dass Høiby in zwei Fällen freigesprochen wurde, will Henriksbø bewusst nicht anfechten – und zwar in Absprache mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Frauen. „Das war eine belastende Sache für die Beteiligten. Es gibt viele Geschädigte in diesem Fall, die alle mit ihren Aussagen vorgetreten sind, von denen wir großes Verständnis dafür haben, dass das fordernd war“, so der Staatsanwalt.

Sieben Wochen Prozess, 34 Schuldsprüche

Der Prozess gegen Høiby zog sich im Februar und März über sieben Wochen am Bezirksgericht Oslo. Angeklagt war der 29-Jährige in insgesamt 40 Punkten, darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen. Am Ende sprach ihn das Gericht in 34 der 40 Fälle schuldig. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und sieben Monate Haft, die Verteidigung plädierte für eineinhalb bis zwei Jahre für jene Taten, die Høiby eingeräumt hatte.

Am 15. Juni fiel das Urteil: vier Jahre Gefängnis. In zwei der Vergewaltigungsfälle wurde Høiby verurteilt, in zwei weiteren freigesprochen. Verurteilt wurde er zudem wegen Misshandlung in einer nahen Beziehung zu seiner Ex-Freundin. Høiby selbst hatte eine Schuld an den Vergewaltigungen und der Misshandlung stets bestritten. Wegen seines Antrags auf Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Noch länger in U-Haft

Høibys Anwalt Petar Sekulic hält das verhängte Strafmaß nämlich für zu viel. „Unsere Auffassung ist, dass die Strafe für die Taten, die er eingeräumt hat, bei eineinhalb bis zwei Jahren Gefängnis liegen sollte“, betonte der Verteidiger laut „Nettavisen“.

Eine Verlängerung seiner Untersuchungshaft, in der er seit dem 2. Februar einsitzt, hatte der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) zuletzt aber akzeptiert. Dreimal hat er bereits seine Freilassung beantragt, unter anderem mit dem Wunsch, Zeit mit seiner Mutter zu verbringen, die sich kürzlich einer Lungentransplantation unterzogen hatte.

Zunächst bleibt Marius Borg Høiby jetzt mindestens bis zum 13. Juli im Gefängnis. Läuft die U-Haft offiziell aus, liegt es an der Staatsanwaltschaft, eine Verlängerung zu beantragen. Wenn sich das Verfahren wegen der Berufung in die Länge zieht, kämen auch mildere Mittel wie eine elektronische Fußfessel bis zur nächsten Verhandlung infrage.

(eyn/spot)

Bild: Marius Borg Høiby hat Berufung gegen seine vierjährige Haftstrafe eingelegt. Das will auch die Staatsanwaltschaft nutzen. / Quelle: picture alliance/NTB

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