Beruhigt Ferien machen

Düsseldorf, 20.06.2024 (lifePR) – Ob im Hotelzimmer oder Appartement, ob im Mietwagen oder am Strand – Langfinger können während einer Reise überall zuschlagen. Während die ARAG Experten im ersten Teil erörtert haben, wie das eigene Zuhause während der Ferienzeit sicher bleibt, informieren sie in diesem Teil über Diebstähle am Urlaubsort und geben Tipps, damit Diebe den Urlaub nicht vermiesen.

Worauf sollte man bei Ferienwohnungen achten?
Einer der Vorteile von Ferienwohnung oder -haus ist das Platzangebot. Wenn man dann noch mit dem eigenen Auto anreist, kann eigentlich der gesamte Hausstand mit. Gerade mit Kindern eine lohnenswerte Alternative zum Hotel. Doch auch Diebe wissen diesen Vorteil zu nutzen und so sind Gebiete mit Ferienunterkünften in der Branche sehr beliebt. Wie sind Hab und Gut im Feriendomizil überhaupt versichert? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der gesamte Hausrat über eine Hausratversicherung abgesichert ist. Befindet er sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände, greift die Außenversicherung, die in der Regel in jeder Hausratversicherung enthalten ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenstände aus einem Ferienappartement, einem Haus, einer Schiffskabine oder einem Hotelzimmer entwendet werden. Auch der Ort spielt keine Rolle, ein guter Hausratschutz gilt weltweit.

Aber natürlich gibt es einige Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. So gilt der Außenschutz nur, wenn er vorübergehend ist. Je nach Police kann dieser Zeitraum zwischen einigen Wochen und ein paar Monaten variieren. Auch die Höhe der Versicherungsleistung unterscheidet sich je nach Vertrag.

Die ARAG Experten weisen auf weitere Einschränkungen hin: Die Hausratversicherung leistet in der Regel nur, wenn es sich um einen gewaltsamen Einbruch handelt. Kann den Urlaubern Fahrlässigkeit nachgewiesen werden – beispielsweise, weil sie die Tür der Ferienunterkunft nicht abschließen oder die Fenster auf Kipp lassen – riskieren sie den Versicherungsschutz. Übrigens: Souvenirs, die vor Ort erworben wurden, sind nicht mitversichert, da sie nicht als versicherter Hausrat gelten.

Gelten in einem Hotelzimmer besondere Regeln?
Bei dieser Unterkunft kommt es tatsächlich auf den Standort des Hotels an: Wer ein Hotelzimmer in Deutschland bucht, ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch geschützt, wenn Gegenstände aus dem Zimmer gestohlen werden (Paragraf 701, Absatz 1). Der Gastwirt muss für alle entwendeten Sachen des Gastes geradestehen. Allerdings gibt es laut Gesetz Höchstgrenzen: Zu ersetzen ist maximal das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens jedoch bis zu 600 Euro und höchstens bis zu 3.500 Euro. Bei gestohlenem Bargeld oder Schmuck liegt die Höchstgrenze bei 800 Euro. Besteht eine Hausratversicherung oder eine Reisegepäckversicherung, tritt diese bei einem Einbruch in das verschlossene Hotelzimmer unter Umständen für die Höchstgrenzen übersteigende Schäden ein.

Werden Urlauber in ihrem Hotelzimmer im Ausland bestohlen, zählt das nach Auskunft der ARAG Experten je nach Landesrecht zum allgemeinen Lebensrisiko. Hier haften unter Umständen weder Hotel noch Reiseveranstalter. Dabei ist es egal, ob ein vorhandener Safe im Zimmer genutzt wurde oder nicht. Auf dem Schaden bleiben die bestohlenen Urlauber sitzen. In einem konkreten Fall hatten zwei Urlauber ihr gesamtes Bargeld, Pässe, Handy sowie Schmuck im Gesamtwert von knapp 3.000 Euro im Zimmersafe vermeintlich sicher deponiert. Doch die dreisten Diebe schraubten einfach den gesamten Safe ab und nahmen ihn mit. Einen Ersatz bekamen die beiden nicht, weil das Gericht in der vermeintlich schlechten Befestigung des Safes keinen Reisemangel sah. Auch ihre Klage auf vertane Urlaubsfreude schmetterten die Richter ab (Amtsgericht Köln, Az.: 142 C 63/16).

Egal, wie gering die Chance ist, die Diebe zu erwischen: Die ARAG Experten raten, den Diebstahl auch im Ausland bei Polizei, Hotel und Reiseveranstalter zu melden, am besten mit Angabe von Zeugen. Denn kann nachgewiesen werden, dass das Hotel seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist und beispielsweise Türen oder Fenster nicht fest verschließbar waren, haftet eventuell der Hotelbetreiber.

Auf was muss man achten, wenn man mit Wohnwagen, Reise- und Wohnmobil unterwegs ist?
Auch hier schlagen Langfinder bekanntermaßen gerne zu, weil sich oft viel Wertvolles in Caravan und Co. finden lässt. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass bei einem Diebstahl von Hab und Gut aus dem Camper die Hausratversicherung nicht leistet, weil das Fahrzeug nicht als versichertes Gebäude gilt. Hier benötigen Urlauber eine extra Versicherung, die auch das Inventar im Camper absichert, am besten auch fest verbaute Gegenstände wie z. B. Fernsehgeräte, Navis oder Radios. Oft sind auch Fahrräder, Surfbretter oder andere Sportgeräte dabei, die sich nicht im Wohnmobil befinden. Hier sollten Urlauber darauf achten, dass auch diese Gegenstände während des Urlaubs vertraglich geschützt sind. Vorzelte und Pavillons hingegen sind meist nicht versicherbar. Auch der Diebstahl von Gegenständen aus dem Vorzelt ist in der Regel nicht geschützt.

Ein grundsätzlicher Tipp der ARAG Experten: Übernachtet werden sollte im Reisemobil nur auf gesicherten Camping- oder Stellplätzen. Von Rastplätzen raten die ARAG Experten ab. Auch das sogenannte wilde Campen mitten in der Landschaft ist nicht empfehlenswert, da es in den meisten Ländern ohnehin verboten ist. Während Miet-Camper meist gut gesichert sind, raten die ARAG Experten privaten Besitzern von Wohnmobilen und Wohnwagen, ihre rollenden Heime nachzurüsten. Dazu gibt es spezielle Zusatzschlösser für Fenster und Türen in Form von Bolzenschlössern oder Schiebern, die das eigentliche Schloss abdecken. Auch Alarmanlagen sowie Wegfahrsperren für Lenkrad und Räder können Dieben das Leben deutlich erschweren. Alle Sicherungssysteme sind im Fachhandel erhältlich und können meist auch von Laien angebracht werden.

Was schützt den Mietwagen vor Langfingern?
Mietwagen sind bei Dieben äußerst beliebt. Das Fenster ist schnell eingeschlagen und die Beute oft lohnenswert. Und Hand aufs Herz: Obwohl man es besser weiß, hat wahrscheinlich jeder von uns schon einmal die Kamera, das Handy, den Laptop oder andere Wertgegenstände im Mietwagen gelassen, weil man ja nur schnell shoppen, essen oder baden geht. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietungen die Haftung für aus dem Fahrzeug gestohlene Gegenstände in der Regel ausschließen. Auch Schäden durch Vandalismus oder Glasbruch sind nicht immer gedeckt. Egal, ob Teil- oder Vollkaskoversicherung – hier ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig.

Nicht immer begnügen sich Langfinger mit dem Inhalt von Fahrzeugen. Oft genug ist der Mietwagen selbst das Objekt der Begierde. In dem Fall kann eine Diebstahlversicherung helfen. In der Regel sind hierüber das Fahrzeug selbst, Schäden, die bei einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch entstehen, sowie fest verbaute Teile mitversichert. Aber Achtung: Sämtliche Gegenstände, die beweglich oder entnehmbar sind – dazu gehören laut ARAG Experten nicht nur Hab und Gut der Urlauber, sondern auch Radio- und Navigationsgeräte – sind nicht versichert.

Weitere interessante Informationen unter:
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