Düsseldorf, 14.02.2024 (lifePR) – Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut Bundesfinanzhof eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen laut ARAG Experten auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert (Az.: III R 10/22).
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