Streamingdienste gibt es mittlerweile zur Genüge. Viele Menschen teilen sich daher Accounts und damit die Kosten, um trotzdem so viele Hollywood-Blockbuster und Serien-Hits wie möglich streamen zu können. Dass Netflix sich nun Zusatzmitglieder außerhalb eines Haushalts bezahlen lässt, stößt bei so einigen Nutzerinnen und Nutzern sicherlich nicht auf viel Gegenliebe. Wie handhaben fünf der bekanntesten Anbieter aus dem Bereich Serien und Filme in Deutschland eigentlich das Teilen von Konten?
Netflix kostet bis zu rund 28 Euro im Monat
Das Teilen von Accounts außerhalb eines Haushalts war bei Netflix zwar schon in den vergangenen Jahren nicht gestattet, dagegen unternommen hatte der Anbieter aber nicht viel. Mittlerweile fordert das Unternehmen Kundinnen und Kunden auch in Deutschland per E-Mail dazu auf, Zusatzmitglieder hinzu zu buchen, wenn sie sich beispielsweise mit mehreren Freunden, die an unterschiedlichen Orten wohnen, ein Konto teilen.
Pro zusätzlichem Mitglied werden 4,99 Euro im Monat fällig. Die Option besteht jedoch nur in den beiden teuersten Netflix-Abos. Für das „Standard“-Abo (12,99 Euro) gibt es einen „Zusatzmitgliedsplatz“, im „Premium“-Paket (17,99 Euro) ist Platz für zwei Zusatzmitglieder. So kann die monatliche Gebühr auf bis zu rund 28 Euro steigen. Wer nicht zusätzlich zahlt und seinen Account so teilt, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Stellt der Streamingdienst einen solchen Verstoß fest, kann Netflix Kundinnen und Kunden in der Theorie komplett ausschließen. Wie strikt das Unternehmen tatsächlich durchgreifen wird, ist derzeit aber noch unklar.
Wer schaut bei Amazon Prime Video zu?
Aktuell ist nicht bekannt, ob Amazon Prime Video ähnliche Vorkehrungen planen könnte. Bei dem Handelsriesen schießt man aber aktiv gegen die Konkurrenz. „Liebe bedeutet, ein Passwort zu teilen“, hatte Netflix noch im März 2017 bei Twitter geworben. Vom britischen Prime-Video-Ableger gab es dafür nach der Netflix-Änderung reichlich Gegenwind. „Wer schaut zu?“, fragte Prime Video UK auf dem Kurznachrichtendienst vor wenigen Tagen in einem Bild. Unter den dort abgebildeten Profilen steht neben einem Herzchen-Emoji ein eindeutiges „Jeder, der unser Passwort hat.“
https://twitter.com/primevideouk/status/1661760395659321346
Auf der anderen Seite ist es jedoch für Nutzerinnen und Nutzer auch ein deutlich größerer Vertrauensbeweis, sein Amazon-Passwort mit Freunden zu teilen. Schließlich geht es hier nicht nur um den Zugang zum Streaming-Angebot. Wer sein Konto teilt, gewährt anderen einen Einblick in die eigenen Bestellungen und läuft auch Gefahr, dass andere beispielsweise ungefragt Waren ordern.
„Verdächtige Aktivitäten“ bei Disney+
Bei Disney+ ist es wie bei den anderen möglich, mehrere Profile – in diesem Fall bis zu sieben – anzulegen. So können mehrere Personen innerhalb eines Haushalts auch gleichzeitig unterschiedliche Inhalte streamen. Das von dem Streamingdienst im Nutzungsvertrag eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt Kunden jedoch unter anderem nicht zur Weitergabe der Zugangsdaten.
Wie stark der Anbieter gegen das Teilen von Zugängen aktuell vorgeht, ist unklar. „Das Teilen von Passwörtern ist definitiv etwas, worüber wir nachdenken“, sagte Michael Paull, damaliger Streaming-Chef bei Disney+, im Jahr 2019 laut des Tech-Portals „The Verge“. Man sei sich darüber bewusst, dass es existiere und dass es auch nicht einfach verschwinden werde. Es gebe eingebaute Mechanismen, die ein Nutzungsverhalten erkennen, „das keinen Sinn ergibt“ – und die sich darum kümmern sollen.
Die Website „TechRadar“ erklärte vor wenigen Wochen, dass bei einem Konto womöglich „verdächtige Aktivitäten“ festgestellt werden könnten, wenn auf den Account von zu vielen Geräten oder von zu vielen unterschiedlichen Standorten aus zugegriffen wird. Dies könne demnach dazu führen, dass der Account blockiert oder ganz geschlossen wird.
Wow: Inhalte „exklusiv für Kunden“
Der Sky-Streamingdienst Wow lässt für Kundinnen und Kunden zwei gleichzeitige Streams auf bis zu fünf registrierten Geräten zu. Auch hier ist es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt, sein Passwort mit Dritten zu teilen. Es ist nur erlaubt, die Login-Daten an volljährige Personen aus dem gleichen Haushalt weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung kann die Sperrung des Zugangs und eine Vertragsstrafe drohen.
Wie unter anderem „Der Westen“ im vergangenen Jahr berichtet hat, verschickte Sky E-Mails, die darauf hingewiesen haben, dass Zugänge nicht geteilt werden dürfen. Die gebotenen Inhalte seien „exklusiv für Kunden“, hieß es darin demnach unter anderem. Nutzerinnen und Nutzer sollten bitte darauf achten, „dass Sky nur auf Geräten aus deinem Haushalt abgespielt“ wird. Der Anbieter habe dem Portal erklärt, man habe damit Kunden „lediglich daran erinnert, dass unsere AGB nur das Teilen von Passwörtern innerhalb eines beziehungsweise demselben Haushalt erlauben“.
Auch bei Paramount+ soll alles im eigenen Haushalt bleiben
Wie bei der Konkurrenz ist auch bei Paramount+ das Teilen von Zugängen außerhalb des eigenen Haushalts nicht gestattet – auch wenn der Streamingdienst grundsätzlich sechs Profile bietet und so viele Geräte (Smartphone, Fernseher, Laptop, etc.) zulässt, wie man nutzen möchte. In Deutschland dürfen derzeit simultan zwei Streams laufen. Der Dienst behält sich allerdings vor, diese Anzahl zu ändern.
In den Nutzungsbedingungen ist ähnlich wie bei den anderen aufgeführt, dass Abonnenten für die Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten verantwortlich sind. Nur andere Personen im eigenen Haushalt dürfen demnach das Konto mitnutzen.
(wue/spot)
Bild: Accounts in einem Haushalt zu teilen, ist bei Streamingdiensten kein Problem. / Quelle: Lopolo/Shutterstock.com