Einen Tag vor dem offiziellen Prozess-Auftakt wegen des tödlichen Unfalls am Set des Westerns „Rust“ hat Schauspieler und Produzent Alec Baldwin (64) auf nicht schuldig plädiert. Wie mehrere US-Seiten, darunter „The New York Times“, übereinstimmend berichten, müsse der Star nach dieser schriftlichen Stellungnahme nicht mehr wie zunächst vorgesehen am Freitag (24. Februar) persönlich vor Gericht erscheinen. Dies sei jedoch mit einigen Bedingungen verknüpft.
So sei es ihm demnach vorerst untersagt, Alkohol zu konsumieren und eine Waffe zu besitzen. Zudem dürfe er keinen Kontakt zu Zeugen haben, mit der Ausnahme, über die weitere Produktion des Films „Rust“ zu sprechen.
Einige Tage zuvor hatte der wegen fahrlässiger Tötung der Kamerafrau Halyna Hutchins (1979-2021) angeklagte Star einen ersten großen Sieg vor Gericht feiern können. Die Zusatz-Klage der fahrlässigen Tötung in Verbindung mit Schusswaffengebrauch wurde fallengelassen und das potenzielle Strafmaß dadurch von fünf Jahren auf maximal 18 Monate gedrückt. Die Staatsanwaltschaft wollte das entsprechende Gesetz, das erst nach dem tödlichen Unfall vom Oktober 2021 in Kraft getreten war, rückwirkend anwenden. Nach dem Einwand von Baldwins Anwälten scheiterte dieses Vorhaben jedoch.
Vor eineinhalb Jahren starb Halyna Hutchins
Während der Dreharbeiten zu dem Western „Rust“ wurde Hutchins im Oktober 2021 von einer Kugel aus einer Schusswaffe getroffen und verstarb an ihren Verletzungen. Der Regisseur Joel Souza (49) wurde ebenfalls verletzt. Baldwin hatte sich auf eine Szene vorbereitet, als er die Waffe in Richtung der Kamerafrau gehalten hatte und sich ein Schuss löste. Der 64-Jährige weist seither sämtliche Schuld an dem Vorfall von sich. Er hatte unter anderem beteuert, dass er den Abzug nicht betätigt, der Schuss sich aber gelöst habe.
(stk/spot)
Bild: Alec Baldwin weist sämtliche Schuld an der „Rust“-Tragödie von sich. / Quelle: Kathy Hutchins/Shutterstock.com