Nach Antisemitismus-Skandal: RTL hält weiter an Gil Ofarim fest

Nach Antisemitismus-Skandal: RTL hält weiter an Gil Ofarim fest

Wie geht es mit der Karriere von Gil Ofarim (39) weiter? Der Sänger behauptete im Oktober 2021 in einem vielbeachteten Video, von einem Mitarbeiter des Leipziger Westin-Hotels antisemitisch behandelt und beschimpft worden zu sein. Doch die Staatsanwaltschaft Leipzig hat laut einer Mitteilung von Ende März inzwischen nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen angeblicher antisemitischer Äußerungen und falscher Verdächtigung eingestellt. Zudem erhob sie nun ihrerseits Anklage gegen Ofarim – wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.

RTL hält an dem Sänger fest

Kosten diese Entwicklungen dem Sänger jetzt die Karriere? Der Sender RTL hält bis auf Weiteres an Ofarim fest. „Bis zu einer Verurteilung gilt für Gil Ofarim die Unschuldsvermutung. Deshalb bleibt der 39-Jährige Teil von ‚Die Passion'“, heißt es auf „RTL.de“. Die Inszenierung des Musik-Live-Events besteht unter anderem aus Einspielfilmen, in denen Gil Ofarim als Jünger zu sehen sein wird. Sänger Alexander Klaws (38) verkörpert Jesus. Thomas Gottschalk (71) führt als Erzähler durch die Passionsgeschichte, die am 13. April um 20:15 Uhr ausgestrahlt wird (auch bei RTL+).

So ist die Anklage begründet

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte am 31. März mitgeteilt, dass man nach detaillierter Analyse aller Beweise und Zeugenaussagen der Auffassung sei, dass sich „das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet“ hat.

Die Staatsanwaltschaft legt Gil Ofarim unter anderem zur Last, bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober „in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt, sondern zudem den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben“.

Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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